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- AZ 38/2007
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Arzneiversand in Europa soll sicherer werden
Immer mehr Mitgliedstaaten des Europarates erlauben den Versandhandel mit Arzneimitteln – in Deutschland ist er seit 2004 zulässig. Doch der Versand birgt bekanntlich erhebliche Risiken: Für viele Bürger ist schwer zu erkennen, ob ein Arzneimittelanbieter im Internet vertrauenswürdig ist oder ob er vielleicht gefälschte Medikamente vertreibt. Zudem sind die Sicherheitsanforderungen an den Versandhandel innerhalb Europas nicht einheitlich. Dies will der Europarat nun mit der unter dem deutschen Ratsvorsitz ausgearbeiteten und am 5. September in Straßburg beschlossenen Resolution ändern. Denn die Mitglieder des Ministerkomitees sind überzeugt: "Eine überall gültige und übereinstimmende Anwendung bewährter Methoden im Versandhandel durch alle Mitglieder der Verteilerkette ist eine notwendige Voraussetzung dafür, eine Beeinträchtigung der Patientensicherheit und der Qualität der gelieferten Medikamente durch illegale und minderwertige Ware zu verhindern".
Die Resolution soll den 47 Mitgliedstaaten des Europarates eine Orientierung für ihre Gesetzgebung geben. Ziel ist es, die Auswahl legaler Angebote mit Arzneimitteln über das Internet zu erleichtern und damit dem Patientenschutz zu dienen. Dazu macht die Resolution Vorgaben in unterschiedlichen Bereichen:
Sie betreffen insbesondere
- die Art und Weise der Auslieferung von Arzneimitteln (z. B. adäquate Verpackung, Lieferung an richtigen Empfänger, Möglichkeit der Rückverfolgung);
- die Verantwortlichkeit eines Apothekers für die Auslieferung (Zulassung erforderlich);
- die Sicherstellung einer angemessenen Beratung und Information der Patienten;
- verpflichtende Hinweise auf unerwünschte Nebenwirkungen, Unverträglichkeit mit anderen Medikamenten, Warnhinweise, Rückrufe und Qualitätsmängel bei im Postversand gehandelten Medikamenten;
- den Ausschluss von Medikamenten, die für den Versandhandel ungeeignet sind (z. B. Betäubungsmittel);
- Marketing und Bewerbung von Versanddiensten (notwendige Angaben im Internet);
- Vorgehensweisen bei rezeptpflichtigen Medikamenten (keine Lieferung ohne Rezept);
- Erleichterungen für die internationale Zusammenarbeit.
BMG warnt erneut
Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) betonte man, dass der Inhalt der Resolution im Wesentlichen den deutschen Sicherheitsanforderungen entspreche. Dort nahm man die Verabschiedung auch zum Anlass, um erneut vor unseriösen Arzneimittelangeboten aus dem Internet zu warnen. Wer auf diese Weise Arzneimittel bestellen wolle, sei gut beraten sicherzustellen, dass mindestens der Name des Apothekenleiters, Adresse und Telefonnummer der Apotheke sowie eine E-Mail-Adresse in der jeweiligen Internetseite aufgeführt sind. Misstrauisch sollten die Verbraucher werden, wenn ihnen z. B. rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept, Arzneimittel zu Niedrigstpreisen, Wunderheilmittel oder geheime Rezepturen angeboten werden, hieß es seitens des BMG.
ABDA: Enorme Dunkelziffer
Die Apothekerschaft begrüßte die Resolution. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf betonte, dass immer mehr Arzneimittelfälschungen vom Zoll in Deutschland und anderen europäischen Ländern entdeckt würden. "Sorgen macht mir deshalb die womöglich enorme Dunkelziffer – die große Unbekannte im Verbraucherschutz." Dass die Sorge begründet ist, zeige auch die aktuelle Warnung des BMG. Wolf verwies zudem darauf, dass auch die Bürger den Versandhandel mit Arzneimitteln skeptisch sehen: Bislang würden weniger als ein Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel von Internet-Apotheken geliefert. "Doch im Windschatten dieser Versender nehmen immer mehr dubiose Anbieter Fahrt auf", warnte Wolf..
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