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(bü). Auch wenn ein privat krankenversichertes Ehepaar bereits zwei (jeweils künstlich gezeugte) Kinder hat, darf ihre Versicherung nicht von vornherein die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung eines weiteren Kindes ablehnen. Dabei hat sie allerdings zu prüfen, welche (gegebenenfalls kostengünstige) Methode dafür infrage kommt und welche Erfolgsaussichten die verschiedenen ("IVF/ICSI")-Behandlungszyklen haben (hier auch mit Blick darauf, dass die Frau bereits 45 Jahre alt ist).
(Bundesgerichtshof, IV ZR 133/05)
AZ 2007,
Nr. 4, S. 6, 21.01.2007
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