(bü). Leidet ein gesetzlich Krankenversicherter an Erektionsstörungen und stufen zwei Sachverständige die Beschwerden unabhängig voneinander als Krankheit ein, so muss die Krankenkasse die Kosten für das Potenzmittel Viagra übernehmen. Sie kann die Leistungen nicht mit dem Argument verweigern, Viagra sei kein Heil-, sondern ein Stärkungsmittel.
(Amtsgericht Frankfurt am Main,
Az.: 32 C 3312/03-48)
AZ 2007,
Nr. 4, S. 6, 21.01.2007
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