Aktuelles Urteil
(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse (hier eine BKK) darf ihren Mitgliedern keine kostengünstigen Zahnärzte im Ausland (hier in Ungarn und in Polen) empfehlen, weil so auf Kosten des Gesundheitswesens Arbeit ins Ausland verlagert werde. Die Kasse hatte Kontakte zwischen ihren Versicherten und Zahnärzten im Ausland hergestellt (es wurde empfohlen, sich gratis einen Kostenplan bei einem deutschen Arzt erstellen zu lassen, um damit ins Ausland zu gehen).
(Az.: S 10 KA 2369/06 ER)
AZ 2007,
Nr. 4, S. 2, 21.01.2007
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