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NRW setzt sich für Versandhandelsverbot ein
Nach Staatssekretär Prof. Dr. Stefan F. Winter muss es Ziel der Gesundheitsreform sein, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu steigern und dabei trotzdem bezahlbar zu bleiben. Die im Vorfeld diskutierten Regelungen zur Gesundheitsreform, die die Apotheker zu Kaufleuten degradieren, kritisierte er. Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die NRW-Landesregierung bereits eingebracht. "Die sichere Arzneimittelversorgung gehört nicht in den Preiswettbewerb. Anderenfalls würde ein ruinöser Wettbewerb zum Nachteil vor allem der ländlichen Gebiete in Gang gesetzt. Das wollen wir nicht", so Winter. Die Landesregierung NRW habe außerdem Zweifel, ob die flächendeckende Versorgung gewährleistet bleibe und ob Apotheken als Kapitalgesellschaften wirklich besser beraten und preiswerter seien als inhabergeführte Apotheken. "Für mich gehören Patient, Apotheke und Arzneimittel zusammen."
Die Zukunft der Apotheken sieht der Staatssekretär in der persönlichen pharmazeutischen Beratung und deren hohen Qualität. "Diese Aspekte müssen weiter gestärkt werden", gab Winter den Gästen des Neujahrsempfangs mit auf den Weg. Zugleich kritisierte er die mangelnde Vertraulichkeit der Beratung in einigen Apotheken. Teilweise seien hier die Strukturen nicht optimal. Die Initiative der Apothekerkammer Nordrhein zur Stärkung genau dieser Vertraulichkeit nahm er erfreut zur Kenntnis. "Das ist der richtige Weg."
Zuvor hatte Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, eine Initiative zur Stärkung der Vertraulichkeit der Beratung in den Apotheken angekündigt. Es gelte, die Stärken der Apotheker noch besser hervorzuheben. "Pharmazeutische Qualitätsführerschaft muss das Ziel heißen. Qualitätsführerschaft durch die beste pharmazeutische Beratung und das breiteste Sortiment", so Engelen. Mit dem Einsatz für die kontinuierlichen und unangemeldeten Testkäufe zur Überprüfung der Beratungsleistung sowie der Weiterbildung "Geriatrische Pharmazie" nannte der Kammerpräsident zwei Beispiele, die helfen sollen, die pharmazeutischen Herausforderungen zu lösen und die Zukunftsfähigkeit der bewährten Arzneimittelversorgung zu garantieren.
Während des Neujahrsempfangs wurde bekannt, dass die Stadt Düsseldorf in Abstimmung mit der NRW-Landesregierung Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Bestell- und Abholservice von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in dm-Drogeriemärkten eingelegt hat. Das OVG hatte am 27. Dezember dm erlaubt, den Service wieder aufzunehmen, nachdem die Stadt Düsseldorf ein Verbot ausgesprochen hatte. "Mit dieser Entscheidung einer Beschwerde befindet sich die Landesregierung auf einer Linie mit der Apothekerkammer Nordrhein, die ebenfalls für den Bestand der sicheren Arzneimittelversorgung eintritt", ergänzte Engelen. .
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