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AOK-Ausschreibung für Rabattverträge gestoppt
Den am 25. September 2007 beim Bundeskartellamt gestellten Nachprüfungsantrag hat die 2. Vergabekammer des Bundes am 26. September 2007 an die Vergabestelle, d. h. den AOKs, zugestellt. Diese Zustellung des Nachprüfungsantrages bewirkt nun, dass die AOKs als Auftraggeber den Zuschlag nicht vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist erteilen dürfen. Bereits erteilte Zuschläge für Wirkstoffe wären dann laut Bestimmung der Vergabeverordnung nichtig. Den AOKs wird im Nachprüfungsverfahren eine Frist für die Stellungnahme bis 2. Oktober 2007 eingeräumt. Gleichzeitig wird für den 24. Oktober 2007 ein vorläufiger Verhandlungstermin festgelegt. Dies bedeutet letztlich, dass die AOKs für die betroffenen Wirkstoffe (etwa die Hälfte der ausgeschriebenen Wirkstoffe) bis zum 24. Oktober 2007 keine Zuschläge erteilen dürfen.
Wie aus informierten Kreisen zu erfahren war, bereiten weitere Arzneimittelhersteller Nachprüfungsanträge vor bzw. haben entsprechende Nachprüfungsanträge bereits eingereicht.
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