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- AZ 40/2007
- Rabattdesaster ab Januar
Rabattdesaster ab Januar?
Ende des Jahres laufen die ersten Rabattverträge der Kassen mit Arzneimittelherstellern aus. Die neuen Verträge sind ausgeschrieben, die Bewerbungen der Hersteller und die Verhandlungen zwischen Kassen und Herstellern laufen an. Doch trotz so mancher Beteuerung der Kassen, man habe aus den mittlerweile eingeräumten Fehlern gelernt und bei der nächsten Runde werde alles besser, tauchen berechtigte Zweifel und Fragen auf. Mag sein, dass sich nach nun über einem halben Jahr die Lieferproblematik bei dem einen oder anderen Präparat gebessert hat – die Verunsicherung vieler Patienten, der immense Aufwand in der Apotheke bei der Abgabe dieser Präparate und mit den Erklärungen für die Patienten ist geblieben. Ich fürchte, das wird sich in Zukunft auch nicht so schnell ändern. Denn selbst wenn die Lieferfähigkeit der Rabattarzneimittel in Richtung 100 Prozent ginge, der Erklärungsbedarf gegenüber den Patienten bliebe. Und überhaupt: Wie viel wurde denn mit den Rabattverträgen überhaupt eingespart? Die Kassen schweigen.
Ab Januar werden die neuen Verträge zwischen den AOKs und den Herstellern, die diesmal den Zuschlag bekommen haben, in Kraft treten. Im Klartext bedeutet dies für viele Chroniker-Patienten, dass sie womöglich wieder auf ein anderes Präparat umgestellt werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass wieder die Unsicherheit besteht, ob die ausgewählten Hersteller liefern können.
Und wie sieht es gegen Ende dieses Jahres mit der Lieferfähigkeit der Präparate aus, die dann im neuen Jahr nicht mehr dabei sind? Wird ein Hersteller bis zum Jahresende ausreichend Ware produzieren, auch wenn er weiß, dass seine Präparate nach dem 1. Januar 2008 kaum noch nachgefragt werden?
Auf dem Apothekertag hörte man endlich die Forderung: Die Apotheker müssen für die Arbeit mit der Abgabe rabattierter Arzneimittel honoriert werden. Außerdem: Solche Rabattverträge müssen durch andere Strukturen, die sinnvoller sind und stärker das Patientenwohl im Auge haben, ersetzt werden. Daher fordert die ABDA mit Recht die Einbindung des pharmazeutischen Sachverstands bei der Auswahl und Abgabe. Dies könnte beispielsweise über Zielpreisvereinbarungen laufen, die dem Apotheker mehr Handlungsspielraum geben. Oder endlich: der Arzt verordnet einen Wirkstoff und der Apotheker sucht das passende Arzneimittel nach bestimmten Kriterien aus. Was spricht hier dagegen? Warum nicht endlich dieses Modell?
Peter Ditzel
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