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- AZ 45/2007
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Steuerrecht: Den Fiskus nicht per "Zwei-Konten-Modell" schröpfen
Der Bundesfinanzhof entschied nun, neun Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes: Entnimmt das Mitglied einer Personengesellschaft dem Betrieb mehr, als es seinem eingelegten Kapital und den bisher erzielten Gewinnen entspricht, so handelt es sich dabei um so genannte Überentnahmen, also Entnahmen aus dem Betrieb, die über das eingelegte Kapital und die bisher erzielten Gewinne hinausgehen. Die mit den Überentnahmen zusammenhängenden Zinsen werden dem Gewinn hinzugerechnet.
Bei Zinsen bis zu 2050 Euro (so genannter Sockelbetrag) gilt das nicht. Allerdings wird dieser Sockelbetrag nicht jedem Gesellschafter zugestanden, sondern nur einmal, also "betriebsbezogen", weil sonst "bescheidene" Gesellschafter benachteiligt würden, so der BFH. .
(Az.: IV R 72/02)
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