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- AZ 47/2007
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WIdO für Kennzeichnung neuer Arzneimittel
"Neue Wirkstoffe sind nicht grundsätzlich gefährlich", erklärte die WIdO-Wissenschaftlerin Katrin Nink. Vor der Zulassung werde jedes Medikament getestet – allerdings in vergleichsweise kleinen Gruppen. Deshalb sei nie auszuschließen, dass bei breiterer Anwendung Nebenwirkungen auftreten. Dagegen seien die Nebenwirkungen von bewährten Arzneimitteln umfassend bekannt. Auch der Leiter des IQWiG, Sawicki, hatte kürzlich im Rahmen einer ARD-Talkrunde zum Contergan-Spielfilm angeregt, neue Arzneimittel zu kennzeichnen. Dr. Bernd Eberwein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), zeigte sich grundsätzlich offen – wenngleich ihm Sawickis Vorschlag, die Arzneimittel mit einem "schwarzen Dreieck" zu versehen, weniger gefiel. Für Eberwein kann die Kennzeichnung auch einen positiven Effekt haben: Dass Arzneimittel neu sind, sei für viele Patienten der Grund, sie einzunehmen.
Bereits vor zwei Jahren hatte das WIdO im Zusammenhang mit einer Studie über Packungsbeilagen von Arzneimitteln dafür plädiert, neue Präparate besonders zu kennzeichnen. Als mögliche Formulierung im Beipackzettel schlägt das WIdO vor: "Dieses Arzneimittel (XX) wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an Versuchspersonen getestet. Bei der Zulassung im Jahr YYYY wurde XX als sicher und wirksam bewertet. Neue Arzneimittel können jedoch Nebenwirkungen haben, die bisher unbekannt sind." .
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