Aktuelles Urteil
(bü). Gesetzliche Krankenkassen müsssen künstliche Befruchtungen bei Frauen über 40 nicht bezahlen, da "keine hinreichende Aussicht" auf eine Schwangerschaft besteht. (Dass es hier aber doch zu der Geburt eines Kindes gekommen war, ändert an der Rechtslage nichts. Durch solche Ausnahmen werde keine Regel gebildet, so das Bayerische Landessozialgericht)
(Az.: L 4 KR 212/04)
AZ 2007,
Nr. 5, S. 2, 28.01.2007
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