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- AZ 5/2007
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Reform im Endspurt
Als Folge der jüngsten Änderungsvorschläge ist vor allem das Einsparpotenzial der Reform weiter geschrumpft. So soll nun auch der vorgesehene Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser von 500 Millionen Euro um etwa die Hälfte sinken. Die geplante Einsparung von 100 Millionen Euro bei den Rettungsdiensten wird sogar komplett gestrichen. Die ursprüngliche Gesamtsparsumme von 1,8 Milliarden Euro dürfte sich damit mittlerweile auf unter eine Milliarde Euro reduziert haben.
In den Schlussberatungen ging es zudem um die konkrete Ausgestaltung des geplanten Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Offenbar sollen auch hier künftig Selbstbehalte vereinbart werden können. Die geplante Insolvenzregelung für gesetzliche Krankenkassen soll aus dem Reformkatalog gestrichen und stattdessen in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Auch an der von Bayern forcierten Konvergenzklausel wurde nochmals Hand angelegt. So soll eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung sicherstellen, dass die Mehrbelastung der Bundesländer durch die Kassen-Reform nicht mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr beträgt. Nicht zuletzt verständigte man sich darauf, dass Ärzte in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten höhere Honorare erhalten.
Letztes Murren der Länder
Die letzten Änderungsvorschläge trafen in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Reaktionen. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung". Die Forderungen der Unionsländer seien damit aber noch nicht erfüllt. So sei auch der halbierte Einsparbetrag für die Krankenhäuser nur "schwer zu schultern". Dennoch gab sich Stewens optimistisch, dass in der kommenden Woche eine endgültige Einigung zustande kommen wird. Aus dem baden-württembergischen Sozialministerium hieß es, man hätte von den Kompromissvorschlägen "ein bisschen mehr erwartet". Das von einer schwarz-gelben Koalition regierte Nordrhein-Westfalen blieb ebenfalls bei seiner kritischen Haltung. "Das reicht nicht aus", sagte ein Ministeriumssprecher. Zufrieden zeigte man sich hingegen in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Woche der Entscheidungen
Die Reform ist diesen Montag voraussichtlich noch einmal Thema im Koalitionsausschuss. Am Dienstag werden die Koalitionsfraktionen abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Am Mittwoch soll der Gesundheitsausschuss grünes Licht für die Abstimmung im Bundestag am 2. Februar geben. Im Bundesrat steht das Reformgesetz am 16. Februar auf der Tagesordnung. Stimmen die Länder zu, kann es wie geplant am 1. April in Kraft treten. Der Termin würde allerdings in Gefahr geraten, sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen..
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