(bü). Arbeitnehmer sind "nicht gehalten, von ihrem Arbeitgeber und ihren Arbeitskollegen nur positiv zu denken und sich in ihrer Privatsphäre ausschließlich positiv über sie zu äußern. Mit dieser Begründung wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Kündigung eines Arbeitgebers zurück, der sich durch eine Mitarbeiterin – unter anderem am Stammtisch – diffamiert gefühlt hatte. Die Mitarbeiterin hatte einer Kollegin "geraten", mal "vier bis fünf Wochen krank zu machen", damit der Chef zusehen könne, wie er ohne sie auskomme. Und: "sie wisse genug über den Betrieb", dass der Inhaber "keinen neuen mehr aufmachen dürfe". Die Frau hätte darauf vertrauen dürfen, dass ihre Äußerungen "nicht nach außen getragen werden".
(Az.: 11 Sa 266/07)
AZ 2007,
Nr. 50, S. 7, 09.12.2007
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