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Geldanlage für den Nachwuchs
Dabei dominiert der kontinuierliche Aufbau eines kleinen Vermögens durch monatliche, viertel- oder halbjährliche Einzahlungen. Es gibt allerdings auch Omas und Opas, die "aufs Ganze" gehen und ihrem zweiten Nachwuchs gleich eine größere Summe zukommen lassen wollen, die dann – zum Beispiel – mit der Volljährigkeit fällig wird. Doch was ist hier sinnvoll?
Wie so oft: Es kommt darauf an. Etwa darauf, wie risikofreudig die Spendablen sind. Die Einzahlung auf ein klassisches Sparbuch könnte von der Generation Großeltern noch in Erwägung gezogen werden. Mit einer mickrigen – etwa einprozentigen – Verzinsung ihres Guthabens aber sollten Enkel nicht abgespeist werden. Also: Finger weg!
Sparprodukte mit einer langen Laufzeit eignen sich naturgemäß für entsprechende Anlagen von vielleicht 10.000 Euro oder 25.000 Euro. Laufzeiten von 18 Jahren sind allerdings unüblich. Doch auf fünf oder zehn Jahre könnte ein solcher Vertrag – mit einer derzeitigen Verzinsung von 4,5 bis 5 Prozent – durchaus laufen. Er kann dann ohne Mühe für den Rest der Jahre bis "18" dem dann geltenden Zinsniveau angepasst werden.
Ist Bausparen sinnvoll?
Und wie steht’s mit "Bausparen ab dem ersten Schnuller"? Hier geht es regelmäßig um monatliche Einzahlungen, die allerdings – monatliche Raten von 50 Euro angenommen –, schon mit "15" ein Guthaben von rund 10.000 Euro bei einer Bausparsumme von 24.000 Euro bringen können. Ab "16" profitiert der Enkel dann von Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls Arbeitnehmersparzulage. Und mit "18" könnte der Youngster dann vielleicht schon ans eigene Apartment denken. Das Procedere: Die Großeltern schließen den Vertrag für sich ab, lassen das Kind als Bezugsberechtigten eintragen und übertragen das Bausparkonto zur Volljährigkeit.
Chancen auf eine höhere Rendite bieten die unterschiedlichen Formen einer Wertpapieranlage, etwa in Aktien- oder Rentenfonds. Allerdings besteht bei den meisten Investments ein Kursrisiko sowohl während der Laufzeit als auch bei Fälligkeit. Eine professionelle Beratung – mehr als ein Geldinstitut sollte deswegen kontaktiert werden – ist empfehlenswert.
Gelten steuerliche Freibeträge?
Enkel brauchen geschenktes Geld nicht zu versteuern, sofern der Betrag 51.200 Euro nicht übersteigt. Ein 10.000- oder 25.000 Euro-Geschenk der Großeltern kostet also keine Schenkungsteuer. Problematisch könnte es nur werden, wenn solche Beträge Jahr für Jahr aufs Konto kämen. Denn Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengezählt.
Was ist mit den Steuern auf die Zinsen?
Der steuerliche Sparerfreibetrag von 750 Euro pro Jahr gilt auch für Kinder. Rechnet man die Werbungskostenpauschale von 51 Euro hinzu und ferner den – allen Steuerzahlern zustehenden – steuerlichen Grundfreibetrag von 7664 Euro, schließlich auch noch den Sonderausgabenfreibetrag von 36 Euro, so kann jedes Kind im Jahr bis zu 8501 Euro an Zinsen kassieren, ohne auch nur einen Cent davon an das Finanzamt abführen zu müssen. Unterstellt, das Kind hat keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte. Und weiter unterstellt, der Zinssatz betrüge durchgängig 3,5 Prozent, dann könnten sich fast 243.000 Euro auf dem Bankkonto türmen, ohne dass die Zinssteuer fällig würde ...
Und wem gehört das Geld nun?
Solange die Großeltern das Geld zwar auf den Namen des Enkels angelegt, sich selbst aber noch das Verfügungsrecht darüber vorbehalten haben, "gehört" es dem Enkel noch nicht. Er weiß also auch noch nicht, dass er – zum Beispiel mit 18 Jahren – über einen schönen Batzen Geld verfügen kann. Das hat zur Folge, dass dem Enkel die auflaufenden Zinsen steuerlich nicht zuzurechnen sind, sondern seinen Großeltern. Erst mit der "Übereignung" werden dem Enkel die Erträge des Guthabens zugesprochen. Diese Art der "geheimen" Geldanlage kann sich auszahlen, wenn abgewartet werden soll, ob der Enkel sich im Laufe der Jahre überhaupt noch als "würdig" erweist, das Geschenk zu bekommen ....
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