Auch für DocMorris gelten Festpreise

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken muss sich die niederländische Versandapotheke DocMorris an die deutschen Preisregelungen für Arzneimittel halten. Die Richter haben keinen Zweifel, dass auch eine EU-ausländische Versandapotheke die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung beachten muss. Diese würden in unzulässiger Weise umgangen, wenn DocMorris potenziellen Kunden Boni und Zuzahlungsermäßigungen verspricht.

Mit dem Urteil stellt sich das Landgericht auf einen anderen Standpunkt als das Oberlandesgericht Hamm. Dieses hatte 2004 entschieden, DocMorris müsse die deutsche Preisbindung nicht beachten. Dieses Urteil wurde vergangene Woche rechtskräftig, nachdem der gegen DocMorris klagende Apotheker seine Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen hatte..

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