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- AZ 8/2007
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Bund plant Rauchverbote
Neben den Ländern arbeitet nun auch der Bund mit Hochdruck an einem Gesetz zum Nichtraucherschutz. Ihm steht die Gesetzgebungskompetenz zu, soweit es um Rauchverbote in bundeseigenen Behörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und an Arbeitsplätzen im Öffentlichen Dienst geht. Auch der Arbeitnehmerschutz ist Bundessache – nicht jedoch das Gaststättenrecht. Deshalb sind in diesem Bereich die Länder gefragt. Die Gesundheitsminister der Länder sollen am kommenden Freitag ein etwaiges gemeinsames Vorgehen beraten. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer werden bei den Gesprächen dabei sein.
Unterdessen geht der Bund auch seine eigenen Wege. Am 14. Februar einigte sich das Kabinett auf ein "Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen". Auf seiner Grundlage soll nun ein Gesetzentwurf entstehen, der bereits in einer der nächsten Kabinettsitzungen beschlossen werden soll.
Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor, dass das Rauchen grundsätzlich in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes verboten wird. Hierzu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Sofern die räumlichen Verhältnisse es erlauben, können geschlossene Räume für Raucher eingerichtet werden.
Das Rauchverbot soll darüber hinaus in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kraftfahrzeugen, die entweder geschäftsmäßig oder entgeltlich für Beförderungen von Kindergarten- oder Schulkindern sowie von Behinderten eingesetzt werden, gelten. Nicht zuletzt soll der Jugendschutz verbessert werden, indem das Abgabealter für Tabakprodukte von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Für Minderjährige soll in der Öffentlichkeit Rauchverbot gelten.
Kritiker fordern einheitliches Gaststätten-Verbot
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, äußerte sich skeptisch zum Kabinettsbeschluss. Sie warf der Bundesregierung vor, sich an zentraler Stelle vor ihrer Verantwortung zu drücken: Sie könnte über das Arbeitsschutzgesetz Arbeitnehmer an allen Arbeitsstätten, auch denen mit Publikumsverkehr, konsequent vor schädlichem Tabakqualm schützen.
Ähnlich sieht es Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Er begrüßte den Beschluss der Bundesregierung zwar, warnte aber zugleich davor, auf halbem Wege stehen zu bleiben und wichtige Aufgaben an die Länder zu delegieren: "Gerade im Interesse der Gastronomiebeschäftigten, die viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sind, brauchen wir ein konsequentes Rauchverbot an allen Arbeitsstätten in diesem Land", forderte Hoppe..
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