Bodylift-OP wird trotz Diät nicht bezahlt

(bü). Nimmt ein Mann innerhalb von drei Jahren 70 Kilogramm ab und entstehen dadurch Hautfalten, so kann der "Patient" nicht durchsetzen, dass seine Krankenkasse für die Kosten einer Hautstraffungsoperation aufkommt. "Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, um die Verbesserung des Gesundheitszustands durch die Gewichtsabnahme zu honorieren", so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Vielmehr müsse eine "behandlungsbedürftige Krankheit" vorliegen. Liegen jedoch weder eine körperliche Anormalität noch Hautentzündungen vor, so muss die Operation gegebenenfalls selbst finanziert werden. Auch eine psychische Erkrankung des Mannes wegen der "hässlichen Hautlappen" könnte zu keinem anderen Ergebnis führen: Psychische Störungen müssten dann mit den Mitteln der Psychotherapie behandelt werden.

(Az.: L 4 KR 60/04)

Das könnte Sie auch interessieren

Geschlechterunterschiede bei Schlaf- und Angststörungen

Frauen schlafen schlecht, für Männer ist Angst tabu

Psychische Erkrankungen

Die Männerpsyche leidet anders

Gesundheitskongress 2014

Frauen im Fokus

Lasea® hilft Frauen und Männern gleichermaßen

Ängste sind geschlechtsspezifisch

BMG-Initiative „Männer in Bewegung“

Sport ist viel mehr als Fußball

BMG startet Initiative zur Männergesundheit

Sport ist viel mehr als Fußball

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.