(bü). Ein gesetzlich Krankenversicherter kann von seiner Krankenkasse nicht die Übernahme von regelmäßigen Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen verlangen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt hat, "dass ein Glaukom-Screening, also eine präventive Untersuchung der Versicherten auf Glaukom-Verdachtsmomente, auf der Grundlage des gegenwärtigen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Früherkennung von Krankheiten nicht empfohlen werden kann". (Hier hatte der Versicherte bereits ein Screening hinter sich gebracht und wollte die privatärztliche Rechnung erstattet haben – ohne Erfolg. Er hätte sich vor der Untersuchung erkundigen müssen.)
(Landessozialgericht BerlinBrandenburg, Az.: L 9 KR 23/03)
AZ 2007,
Nr. 9, S. 7, 25.02.2007
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