Schutz vor dem Ruin

Das Wohlergehen einer Apotheke ist nicht ausschließlich von einer guten Führung oder der Wirtschaftslage abhängig. Unvorhersehbare Ereignisse können schnell die betriebliche Existenz gefährden. Die richtige Versicherungsberatung kann hier Gold wert sein.

Welche Versicherungen sind die Richtigen?

Jede Apotheke verfügt mit der Zeit über eine Vielzahl von Versicherungen, doch nicht jede davon ist auch die günstigste und beste. Viele Apotheken sind über- oder unterversichert, haben alte Vertragsbedingungen und zahlen zu viel an Beiträgen. Ein Apotheker sollte daher einmal jährlich einen Versicherungscheck machen.

Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz, z. B. weil Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritte geschädigt haben, trifft alle Apotheken und ihre Angestellten. Selbst kleine Fehler können große Schäden verursachen. Die Schadenersatzansprüche, dazu eventuell noch Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten, können leicht an die Substanz gehen. Denn Haftpflichtschäden sind nicht kalkulierbar.

Doch wie kommt man zu einer passgenauen und preisgünstigen Haftpflichtversicherung? Eine Versicherungsagentur bat 20 namhafte Versicherungen um ein Angebot. Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Das Ergebnis: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gesellschaft lagen 230% Unterschied. Wer hier nur auf den Beitrag schaut, spart unter Umständen am falschen Ende.

Möglichst hohe Summe

Hierzu ein Beispiel, warum eine möglichst hohe Versicherungssumme gewählt werden sollte: Ihre Apotheke befindet sich in der Innenstadt, umgeben von anderen Geschäftshäusern. Ein in der Apotheke entstandener Feuerschaden greift auf die anderen Gebäude über. Die Feuerversicherung der anderen Gebäude reguliert den Schaden und stellt ihre Regressforderungen an den Apotheker. Kommt das Feuerregressverzichtsabkommen zum Tragen, verzichtet die Feuerversicherung auf Forderungen zwischen 150.000 Euro und 600.000 Euro.

Ein Beispiel: Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die üblichen Deckungssummen von 2 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden zugrunde. Am Nebengebäude entsteht ein Feuerschaden von 2 Mio. Euro.

Regressforderung

somit2.000.000 Euro

Abzüglich Regress-

verzicht (s.o.)450.000 Euro

Restforderung abzügl.

Sachschadendeckungs-

summe1.000.000 Euro

Durch den Apotheker

zu zahlen: 550.000 Euro

Sollte das Feuerregressverzichtsabkommen keine Anwendung finden, haftet der Apotheker für die gesamte Forderung. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist.

Ausreichend versichern in der Betriebshaftpflicht

Auch die in der Betriebshaftpflicht versicherten Vermögensschäden werden von allen Gesellschaften mit einer zu niedrigen Versicherungssumme angeboten. Ein Vermögensschaden aufgrund Verwechslung von Kontrazeptiva ist gar nicht versichert oder die Versicherungssumme zu gering, um eventuelle Unterhaltsforderungen zu decken.

Apotheken, die Medikamente verblistern, sollten unbedingt darauf achten, dass auch hierfür Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz unterstreicht die Kompetenz von Apothekern. Fest steht: "Aut idem" ist für Apotheker eine Mehrbelastung und ein schwer kalkulierbares Haftungsrisiko. Bisher haben sich nur wenige Versicherer mit diesem Thema beschäftigt.

Ein Tipp: Holen Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungen ein oder wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler. Jeder gewissenhafte Berater fertigt eine Risikoanalyse und ein Beratungsprotokoll an. In dem Beratungsprotokoll sollte unbedingt der Bedarf, die Risikobewertung, die in Betracht kommenden Versicherungsarten und die Begründung für den angebotenen Versicherungsschutz dokumentiert werden. Ein Beratungsprotokoll nützt aber nur wenig, wenn der Berater keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat. Lassen Sie sich diese vor Vertragsabschluss zeigen. .

Eberhard Voß, Harsefelder Straße 12-14, 21680 Stade, Telefon (0 41 41) 80 07-0, Fax (0 41 41) 80 07-13

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