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Nahrungsergänzungsmittel
Die NEM-Liste
DAZ Frau May-Manke, wann wurden Sie zum ersten Mal mit der Aufgabe konfrontiert, eine Liste der Nahrungsergänzungsmittel zusammenzustellen? Was war der Auslöser?
May-Manke: Mitarbeiter des pharmazeutischen Kundendienstes aus den Noweda-Niederlassungen haben mich schon seit längerem darauf angesprochen, dass ihnen ein Nachschlagewerk bzw. eine Datenbank für die Beratung unserer Kunden zu diesem Thema fehlt. Mit Inkrafttreten der Nahrungsergänzungsmittelverordnung im Mai 2004 bestand dann akuter Handlungsbedarf, da neue Kennzeichnungsvorschriften und Übergangsbestimmungen auch auf unserer Handelsstufe umgesetzt werden mussten. Zunächst galt es die Nahrungsergänzungsmittel aus über 120.000 verschiedenen Artikeln herauszufiltern. Eine IFA-Kennzeichnung seitens der Hersteller gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
DAZ Wie war Ihre Reaktion? Sahen Sie sich vor einer Flut von schwer ermittelbaren Präparaten oder waren Sie zuversichtlich, den Berg der NEM erklimmen zu können?
May-Manke: Gewiss handelte es sich bei dieser Aufgabe um eine größere Herausforderung. Da wir jedoch im Fachbereich Pharmazie sehr viel Projekterfahrung haben und im Hinblick auf dieses Vorhaben zusätzlich ein Lebensmittelchemiker unser Team verstärkte, war ich überzeugt, dass wir unsere Ziele erreichen.
DAZ Wie gingen und gehen Sie beim Zusammentragen der Informationen vor?
May-Manke: Das Gros der Artikel hält die Noweda auf Lager. Somit haben wir direkten Zugriff auf alle relevanten Produktinformationen. Die restlichen Artikelbeschreibungen beruhen auf Angaben der Hersteller, die uns inzwischen zunehmend bei der aufwendigen Datenpflege unterstützen.
DAZ Sind die in der NEM-Liste verzeichneten Präparate alle verkehrsfähig?
May-Manke: In der NEM-Liste werden bewusst keine verbindlichen Aussagen zur Verkehrsfähigkeit der einzelnen Produkte getroffen. Hierzu bedarf es weiterer gesetzlicher Regelungen, die bislang im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht fehlen. Diese Situation spiegelt sich zwangsläufig in den unterschiedlichen Rechtsauffassungen der einzelnen Überwachungsbehörden und Gerichte wider. Wesentliche Ziele der NEM-Liste sind, die Markttransparenz zu verbessern, die Diskussion der Entscheidungsträger zu forcieren und dadurch zu mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich beizutragen. Als Orientierungshilfe werden wir demnächst einschlägige Gerichtsurteile in das Werk integrieren.
DAZ Herr Scholz, was war für Sie von der Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft der Anlass, ein Verzeichnis der Nahrungsergänzungsmittel zu erstellen?
Scholz: Dass der Markt der Nahrungsergänzungsmittel recht undurchsichtig ist, weil zahlreiche Hersteller eine Vielzahl von Produkten mit teils zweifelhaftem Wert anbieten, ist lange bekannt. Da weder die Fachleute wie Apotheker, Ärzte, Heilpraktiker u. a. noch die Konsumenten diesen Markt überblicken, wurden die Rufe nach einer aktuellen Übersicht über die Nahrungsergänzungsmittel immer lauter. Als klar wurde, dass hier weder von den Herstellern noch von Dritten Hilfen kommen werden, war das für uns der Anlass, eine eigene Lösung zu entwerfen.
DAZ Stand die Erstellung des Verzeichnisses nicht unter einem ungeheuren Zeitdruck, zumal auf diesem Gebiet der Präparate nicht selten eine starke Fluktuation zu verzeichnen ist: Präparate verschwinden, Inhaltsstoffe werden verändert, neue kommen in rascher Folge auf den Markt und bleiben zum Teil nur kurzfristig?
Scholz: Ganz richtig, daher werden die Daten von uns nach einem bestimmten Ablaufplan permanent aktualisiert. Ergänzend zur jährlich erscheinenden Printversion wurde außerdem vor kurzem eine Online-Datenbank eingerichtet. Somit ist eine zeitnahe Darstellung sämtlicher Veränderungen über Nacht möglich.
DAZ Wie sieht es mit notwendigen Aktualisierungen aus? Was ist hier geplant?
Scholz: Momentan konzentrieren wir uns auf zusätzliche Anwendungen bei der Online-Version der NEM-Liste. Bereits jetzt ist ein Literaturdienst verfügbar, der sowohl den Abstracttext als auch den kompletten Originaltext von ca. 600 Literaturstellen anzeigt. Mithilfe dieser Literatur kann sich der Nutzer ein eigenes Urteil über den Sinn oder Unsinn eines Nahrungsergänzungsmittels bilden. Bereits angedeutet wurde, dass wir einschlägige Gerichtsurteile zu Nahrungsergänzungsmitteln aufnehmen werden. Daneben wollen wir den Suchkomfort erhöhen, z.B. indem die Suchläufe auf Produkte mit bestimmten Nährstoffen in definierten Konzentrationen eingegrenzt werden. Schließlich sollen in die gedruckte Version NEM-Liste 2008 zusätzlich Ergänzende bilanzierte Diäten aufgenommen werden. Natürlich beobachten wir auch weiterhin den Nahrungsergänzungsmittel-Markt und erweitern die Liste sehr zeitnah um solche Produkte, die – warum auch immer – stark nachgefragt werden.
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