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Durchblick im Gefahrstoffrecht
Wie das Arzneimittelrecht zählt auch das Gefahrstoffrecht zu den ursprünglich gut gemeinten, durch Überregulierung und ständige Änderungen jedoch nur noch hochspezialisierten Experten verständlichen Regelwerken. Ein Glücksfall für die Pharmazie ist, dass sie mit Apotheker Helmut Hörath seit Jahrzehnten einen zuverlässigen Lotsen hat, der die drohenden juristischen Untiefen kennt und die pharmazeutisch relevanten Aspekte dieses Spezialrechts regelmäßig aktualisiert. So präsentiert sich die Neuauflage seines in der Praxis längst bewährten Buches klar gegliedert in drei große Blöcke: kommentierende Einführung, nationale Rechtsvorschriften (u.a. Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Arbeitsschutzgesetz) und pharmazeutisch wichtige EU-Richtlinien. Der Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG wurde im Buch auf gängige Stoffe und Zubereitungen verkürzt; mit Hilfe der beigefügten CD-ROM kann in der gesamten Liste recherchiert werden. Zur Pflichtlektüre für jeden pharmazeutischen Nutzer zählen die Ausführungen zu den Punkten Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenkonzept und Sicherheitsdatenblatt. Diese Aspekte dürften künftig verstärkt im Fokus der Apothekenrevision stehen. Ein Unfall durch Gefahrstoffe wird bei fehlender Gefährdungsbeurteilung von den Versicherungen als grobe Fahrlässigkeit behandelt – mit der Folge, dass der Arbeitgeber für materielle und Personenschäden selbst aufkommen muss.
Dr. Michael Schmidt, Fachapotheker für öffentliches Gesundheitswesen, Rottenburg
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