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DAZ aktuell
AOK kündigt zwei Rabattverträge
Wie AOK-Sprecher Udo Barske am 12. Juni gegenüber der DAZ bestätigte, ist die Firma Basics mit dem Wirkstoff Molsidomin (zwei Produkte) und die Firma Actavis mit dem Wirkstoff Terazosin (sechs Produkte) betroffen. Die Verträge zwischen der AOK und den beiden Herstellern über andere Wirkstoffe bleiben jedoch bestehen.
Verschreibt der Arzt einem AOK-Patienten dieses Medikament dennoch, kann es der Apotheker nun durch ein anderes preisgünstiges Arznei ersetzen. Für Terazosin hat die AOK noch einen zweiten Rabattpartner: AWD Pharma. Für Molsidomin ist dies nicht der Fall. Hier lebt also wieder die bekannte Aut-idem-Regelung auf. Anfang Juli will die AOK ihre Rabattverträge neu ausschreiben. Die derzeitigen Verträge laufen noch bis Ende des Jahres.
"Schuld an der Misere sind allein diejenigen AOK-Vertreter, die glaubten, die Realitäten des Arzneimittelmarktes einfach ignorieren zu können", kommentierte Hermann Hofmann, Geschäftsführer des Verbandes Pro Generika, die Kündigungen. Er verwies darauf, dass nach Angaben des Großhandels vielfach nur maximal 20 Prozent der bestellten AOK-Arzneimittel geliefert werden könnten. Hofmann forderte die AOK auf, Mut zu einem kompletten Neuanfang in Sachen Rabattverträge aufzubringen: "Kooperation statt Konfrontation bringt allen Beteiligten mehr!"
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