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Die Apotheke – Erfolgskonzept mit Zukunft

Angestellte zwischen den Stühlen

Im Moment ist in vielen Apotheken die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ein großes Thema. In der Rechtsberatung erreichen uns viele Anrufe von verunsicherten Approbierten, denen der Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) übertragen möchte, indem er sie als Beauftragte einsetzt.

Die Ausbildung zum Apotheker allein bedeutet nicht automatisch eine fachliche Qualifikation für die Umsetzung der GefStoffV. Zwar verfügt ein Approbierter über Fachkenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung der verwendeten Stoffe. Allerdings kann nicht immer gewährleistet sein, dass auch die detaillierten Kenntnisse zu den sich häufig ändernden rechtlichen Grundlagen vorliegen. Hier wäre – übrigens auch für den Apothekenleiter – eine Zusatzausbildung erforderlich, die gegebenenfalls ständig aktualisiert werden müsste.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) gibt allerdings eine Handlungshilfe heraus, die auf den ersten Blick von dieser Bewertung abweicht: Danach ist ein approbierter Angestellter eine fachkundige Person im Sinne des § 7 GefStoffV für die Gefährdungsbeurteilung, obwohl es im Verordnungstext selber heißt: "Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit".

Apothekenleiter ist (auch) verantwortlich

Liest man die Handlungshilfe der BAK genauer, ergibt sich allerdings auch hieraus: Ein Apothekenleiter kann sich im Regelfall durch die Übertragung der Gefährdungsbeurteilung nicht aus der gesamten Verantwortung entziehen, die ihm nach der Gefahrstoffverordnung obliegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übertragung nach § 7 Abs. 7 GefStoffV erfolgt. In diesem Fall bleibt der Apothekenleiter neben dem Beauftragten in der Verantwortung.

Es gibt aber gleichzeitig noch die Möglichkeit, die Verantwortung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auf einen Beauftragten zu übertragen: In diesem Fall muss aber demjenigen, dem die Pflichten übertragen werden, deutlich gemacht werden, dass er persönlich haften soll. Bei ordnungsgemäßer Übertragung würde der Beauftrage ordnungsrechtlich haften und auch gegenüber der Aufsichtsbehörde verantwortlich sein. Adressat der GefStoffV bleibt aber daneben der Apothekenleiter. Er bleibt insbesondere dann in der Haftung, wenn er den Beauftragten nicht richtig ausgewählt hat, weil dieser z.B. nicht fachkundig oder nicht weisungsbefugt ist. Im Streitfall könnte spätestens in diesem Moment die oben genannte Argumentation zum Tragen kommen: Ein angestellter Approbierter ist ohne weitere Fortbildung unter Umständen nicht ausreichend qualifiziert als Beauftragter für die GefStoffV.

Fazit bleibt: Ein Apothekenleiter kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er die Pflichten der GefStoffV auf einen nicht im o. g. Sinne fachkundigen Mitarbeiter überträgt.

Fachkunde, Zeit und Befugnisse

Der Mitarbeiter, der als Beauftragter eingesetzt wird, übernimmt die Verantwortung für die Aufgaben, die er auf Grund seiner Ausbildung leisten kann. Unterlaufen ihm dann wegen mangelnder Fachkenntnis im Bereich Arbeitssicherheit Fehler, so kann hierfür wiederum der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen werden.

Neben der Fachkunde muss ein Mitarbeiter selbstverständlich auch die zeitlichen Ressourcen haben, seine Aufgaben gemäß Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Ebenso muss er konsequenterweise auch befugt sein, die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung umzusetzen, angefangen bei der Bestellung von Schutzkleidung bis hin zur Umgestaltung der Arbeitsplätze.

Ob eine Übertragung wirksam erfolgt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. In letzter Konsequenz werden im Streitfall die Gerichte entscheiden müssen. ADEXA-Mitglieder wenden sich im Zweifelsfall zur Rechtsberatung an die Hauptgeschäftsstelle.

Minou Hansen ADEXA, Justiziariat
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BAK: Umsetzung der GefStoffV in Apotheken
Zum Tag der Apotheke 2007
Unter dem Motto "Herz-Kreislauf-Erkrankungen" startet am 14. Juni, dem Tag der Apotheke, eine Aufklärungskampagne zu koronaren Risiken: Kunden haben eine Woche lang Gelegenheit, ihren Body Mass Index sowie Blutdruck- und Blutzuckerwerte gegen eine geringe Gebühr in ihrer Apotheke testen zu lassen und so mehr über den eigenen Gesundheitszustand zu erfahren.
Obwohl die Apotheken in diversen Umfragen zum Kundenvertrauen stets weit vorne rangieren, weiß so manche/r Kunde nicht, welche Vielfalt an Dienstleistungen eigentlich angeboten wird. Ausgehend von der Aktion zur Herzgesundheit soll der Bevölkerung gezeigt werden: Moderne Apotheken bieten weit mehr als Arzneimittel. Während in früheren Zeiten die Hauptaufgabe darin bestand, Arzneispezialitäten herzustellen und abzugeben, ein Bild, das leider noch in so manchem Kopf fest verankert ist, sind moderne Apotheken kompetente, umfassende Dienstleister in Sachen Gesundheit. Dabei nimmt die individuelle Beratung und daraus resultierend ein ganzer Katalog an Serviceleistungen einen immer größeren Raum ein. Aber auch die Bereiche Prävention bzw. Disease Management werden immer wichtiger.
Viele Stimmen äußerten sich in letzter Zeit besorgt über die Zukunft der öffentlichen Apotheken. In nächster Zeit stehen ohne Zweifel neue Herausforderungen an, die Apotheken müssen sich weiterentwickeln. Das Zauberwort heißt dabei Qualität, die nur über zufriedene und kompetente Angestellte, die die Pharmazie leben und sich selbst weiterentwickeln, realisierbar ist. ADEXA unterstützt sie einerseits durch diverse Fortbildungspakete und andererseits durch eine moderne und zukunftsorientierte Tarifpolitik.
Blickt man über den deutschen Tellerrand, so zeigt der Vergleich mit anderen Ländern, in denen Apothekenketten und Versandapotheken schon lange etabliert sind: Die öffentliche Apotheke ist und bleibt ein Erfolgsmodell. Beispielsweise laufen in Irland alle Modelle – nämlich Apothekenketten, Versandapotheken und inhabergeführte Apotheken – wirtschaftlich erfolgreich nebeneinander. In den letzten Jahren hat sich dort die Zahl der inhabergeführten Apotheken sogar um 16 Prozent erhöht. Gerade ältere Kunden wissen die Leistungen der wohnortnahen Apotheke zu schätzen, sowohl das Beratungs- und Informationsangebot als auch die Versorgung im Notdienst oder beim Schnelllieferservice.
Denken wir darüber nach, was jede/r für die Zukunft der öffentlichen Apotheken tun kann, und verdeutlichen wir dies unseren Kunden – ein guter Anlass ist der "Tag der Apotheke" am 14. Juni!
Tanja Kratt ADEXA, Zweite Vorsitzende

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