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Blick nach USA
Drei Akteure beherrschen den US-Großhandelsmarkt
(nzz/ral). Die Neue Züricher Zeitung beschäftigt sich in ihrer Ausgabe vom 9. August mit dem US-amerikanischen Pharmagroßhandelsmarkt. Fazit: Obwohl sich rund 5500 Unternehmen an diesem Markt beteiligen, wird er in der Realität von nur drei Unternehmen dominiert – mit Unterstützung durch das Gesetz.
Bei den drei marktbeherrschenden US-Pharmagroßhändlern handelt es sich laut NZZ um die Unternehmen McKesson, Cardinal Health und Amerisource Bergen. Zusammen tätigen diese drei Konzerne einen Umsatz von 250 Milliarden US-Dollar und kontrollieren mehr als 90% des Großhandelsmarktes. 80% aller Arzneimittel werden exklusiv über die drei Konzerne verteilt. Schützenhilfe erhalten die "drei Großen" dem NZZ-Bericht zufolge durch ein Regelwerk – Prescription Drug Marketing Act –, das 1987 mit dem Ziel geschaffen worden war, unsaubere und illegale Handelspraktiken zu bekämpfen und die Integrität des Pharmamarktes zu gewährleisten. In der Praxis führt dieses Regelwerk zu einer Diskriminierung der kleinen Pharmagroßhändler – und zwar durch die so genannte Pedigree-Vorschrift, einen Gesetzeszusatz von 1992, über den heftig gestritten wird. Die Pedigree-Vorschrift beinhaltet das Erfordernis einer lückenlosen Dokumentation über den Weg von Arzneimitteln vom Produzenten bis zum Endverbraucher. Im Zusammenhang mit diesem Zusatz kommt den großen Pharmaunternehmen die Unterscheidung zwischen "primary distributors", das heißt Pharmagroßhändlern, die direkt mit den Herstellern verhandeln und über diese ihre Ware beziehen, und "secondary wholesalers" – Pharmagroßhändlern, die ihre Waren bei den großen Konkurrenten beziehen, zugute. Während die secondary wholesalers die Pedigree-Vorschrift erfüllen müssen, sind primary distributors von ihr ausgenommen. Kleine Großhandelsunternehmen beklagen, dass sie einerseits keine Chance haben, Direktverträge mit den Pharmaherstellern abzuschließen, andererseits durch die Pedigree-Verordnung übermäßig belastet werden, da sie für die Herkunfts-Dokumentation hohe Gebühren zahlen müssten, die ihre ohnehin magere Marge auffresse. Ob dies so bleibt, muss abgewartet werden. Mittlerweile hat sich laut NZZ ein Sprecher der Small Business Administration eingeschaltet, und im Kongress sind Gesetzesentwürfe eingebracht worden, die auf eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer abzielen.
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