Glosse

Null mit Tücken

Ein totales Alkoholverbot für Fahranfänger ist seit 1. August Gesetz. Passend zum Zeitgeist fordert die Länderkammer weitere Verschärfungen – unter anderem den Verzicht auf "jegliche Toleranzgrenze" u. a. für Arzneimittel und Alkoholpralinen. Ja, wenn es denn so einfach wäre mit den "0,0 Promille". Man merkt eben doch immer wieder, dass die Parlamente von Nicht-Fachleuten, leider viel zu häufig Verwaltungsbürokraten, beherrscht werden … Lesen Sie unsere Glosse mit ernstem Hintergrund.

Eine Promillegrenze von 0,0 bedeutet, kommentarlos so dahingeschrieben, dass sie mathematisch noch bis zu einem Blutalkoholspiegel unterhalb von 0,005‰ "gehalten" wird. Ab exakt 0,005‰ schlägt nach mathematischer Logik das Imperium zurück. So jedenfalls ist die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise. Atemalkohol-Testgeräte lösen den Atemluftgehalt übrigens üblicherweise auf 0,01‰ auf, doch das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass sie auch über den ganzen Messbereich diese Genauigkeit aufweisen. Was wie eine Spitzfindigkeit ausschaut, entfaltet seine wahre Bedeutung, wenn man weiß, dass bereits etwa 0,03‰ physiologischerweise im Blut vorkommen – ohne auch nur den kleinsten Schluck getrunken zu haben. Nur noch weitere 0,02‰, und die "0,0" sind nicht mehr zu halten ...

Zudem führen sogar nicht-alkoholische Getränke zu einem gewissen Alkoholpegel. Praktisch ist das alles ziemlich ohne Belang – relevante Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit sind üblicherweise allenfalls ab etwa 0,2‰ zu befürchten. Anders bei Vögeln, hier haben schon kleine Quantitäten oft erstaunliche Wirkung, geschuldet einem höchstentwickelten Klein-, aber dafür weniger stark entwickelten Großhirn. Der heimische Papagei sollte also bereits bei 0,2‰ Flugverbot erhalten, das macht Sinn. Damit verbieten sich nebenbei bei dem Federvieh auch homöopathische Experimente à la "Wie reagiert Mäxchen auf Luffa D30", zumindest in konzentrierter Tropfenform und in Eigenregie.

Bei "Null Toleranz" hört der Spaß rasch auf. Deshalb müssen wir tatsächlich die Lehre der kleinen Alkoholmengen beherrschen.

Lehre der kleinen Alkoholmengen

Bekanntermaßen wird Alkohol – genauer Ethanol oder auch Ethanalkohol – als Kuriosum nach einer Ordnung nullter Ordnung abgebaut, also linear und mit typischerweise etwa 0,10‰ bis allenfalls 0,15‰ pro Stunde. Der Grund liegt im enzymatischen Abbau vorrangig durch die Alkoholdehydrogenase, und dieses Enzym hat bereits bei vergleichsweise geringen Mengen von wenigen zehntel Promille "den Kanal voll", arbeitet also im Sättigungsbereich mit einer konstanten Umsetzungsgeschwindigkeit. Daher die lineare Abbaukinetik. Bei noch geringeren Mengen wird dieser lineare Bereich verlassen – die Herren Michaelis und Menten lassen mit ihrer gleichnamigen Kinetik grüßen. Ein klein wenig Alkohol ist also immer im Spiel, schon allein aufgrund der Vergärung von Zucker im Darm, aber auch anderer Vorgänge, und das dann noch mit nicht-linearer Abbaukinetik. Das lässt die mathematische Handhabung dieser Mini-Mengen fast zu einem Vabanque-Spiel werden. Der Führerschein in der Hand zickiger Enzyme …

Damit sind wir – neben den "üblichen Verdächtigen" in Form der allerseits bekannten Arzneitropfen – bei so unscheinbaren wie fiesen Vertretern, die sich als förmliche Heckenschützen auf die Mobilität unseres Nachwuchses herauskristallisieren:

Obst (wollten wir nicht gerade den Weg zur gesünderen Ernährung ebnen?),

Fruchtsäfte,

sowie unter anderem auch Sauerkraut, Brot (!) und Kefir.

Alle diese Lebensmittel weisen bereits nativ Alkoholgehalte von etwa 2 bis 5 g pro kg auf. Bei Bananen beispielsweise steigt der Alkoholgehalt zudem je nach Lagerdauer steil in die Höhe. Von 1 – 2 g je kg in frischen Früchten bis auf über 8 g je kg nach 14 Tagen Lagerung. Aber wer isst schon alte Bananen! Affen vielleicht, aber die fahren nicht Auto, oder?

Ein gewisser Grad an Gärungsaktivitäten im Darm kommt hinzu und macht das Rechnen mit Kleinst-Alkoholmengen nicht leichter.

Um den maximal zu erwartenden Alkoholspiegel nach Alkoholgenuss zu errechnen, mag die leicht zu merkende Faustformel (siehe Kasten) dienen (das Ergebnis erscheint direkt in Promille):

Der Faktor von 1,5 trägt dem Umstand Rechnung, dass sich der Alkohol nicht in alle Körperteile gleichmäßig hineinverteilt. Bei Frauen kann er etwas höher ausfallen (1,6 – 1,7), bei Männern auch etwas geringer sein.

Ein weiterer Sicherheitsfaktor ergibt sich, wenn man von den üblicherweise angegebenen Volumenprozenten direkt ausgeht, also z.B. 5 Vol.-%iges Bier mit 50 Gramm (!) Ethanolgehalt je Liter annimmt. Tatsächlich hat Ethanol nur eine Dichte von etwa 0,79 g/ml, obiges Bier enthielte also nur knapp 40 g Ethanol je Liter.

Doch was richtet ein Gramm Ethanol tatsächlich an? Ein Blick auf die Tabelle zeigt es.

Ein solches Gramm Ethanol findet sich wahlweise in etwa …

250 ml Traubensaft oder 200 ml Apfelsaft,

300 g frischem Brot,

200 g Sauerkraut,

100 g überreifen Bananen,

20 bis 30 g üblicher Alkoholpralinen,

250 ml "alkoholfreiem" Bier (darf bis 0,5 Vol.-% Ethanol enthalten),

üblicherweise erst ab mindestens etwa 40 Arzneitropfen in "hochprozentigen" Spezialitäten,

mit naturbedingt großen Streubreiten.

Arzneimittel auf dem Alkohol-Prüfstand

Der Punkt Arzneimittel ist natürlich apothekenrelevant.

Gewisse Flüssigpräparate können durchaus um die 60 bis 80 Vol.-% Ethanol enthalten (vor allem verschiedene Homöopathika und Urtinkturen, Melissengeist!), wenngleich deutlich niedrigere Gehalte wesentlich häufiger sind. Eine kleine Stichprobe in den Apothekenregalen ergab gerade bei vielen, bekannten Selbstmedikationspräparaten Gehalte von allenfalls um die 30 Vol.-%. Zudem ist an diesem Punkt die Physik gnädig. Einnahmevorschriften lauten in schöner Regelmäßigkeit auf "3 mal täglich 20 – 30 Tropfen" oder so ähnlich.

Mit steigendem Alkoholgehalt werden die Tropfen in aller Regel jedoch leichter – die Oberflächenspannung lässt grüßen (Ethanol: ca. 23 mN/m gegenüber knapp 73 mN/m für Wasser). Auch das gibt wieder etwas Sicherheitsspielraum.

Als gnädig erweist sich zudem die Physiologie. Obige, theoretisch nach der Überschlagsmethode errechnete Blutspiegelwerte stellen den "worst case" dar – quasi den Genuss auf nüchternen Magen und sofortige, 100%ige Anflutung sowie gleich darauf die Alkoholkontrolle. Praktisch dauert die Anflutung länger, vor allem, wenn der Magen bereits gefüllt ist. Gleichzeitig beginnt der Abbau. Die errechneten "Spitzen" werden also in aller Regel nicht erreicht, auch beim Konsum größerer Mengen nicht.

Das kann man sich zunutze machen: Den ganzen Abend zechen, und dennoch am Ende nüchtern … wenn man eben nur die 0,1‰ bis 0,15‰ je Stunde abgebauten Ethanols "nachgießt" (das sind übrigens etwa 1 bis 1,5 g Reinalkohol je 10 kg Körpergewicht) und am Schluss etwas Anstandszeit bis zum Aufbruch vergehen lässt.

Damit entschärft sich auch das zweite Problem: Wie sieht es bei Homöopathika aus, die im Akutfall durchaus jede Stunde oder gar jede halbe Stunde genommen werden? Nun, 1 g Reinalkohol bedeuten bei Tropfen mit angenommenen, strammen 80 Vol.-% Ethanolgehalt immerhin rund 1,6 ml fertiger Zubereitung, in aller Regel deutlich mehr als 40 Tropfen je nach Galenik. Sie werden bei einer leichten Person (45 kg) selbst bei pessimistisch niedriger Abbaurate von nur 0,5 g Ethanol je 10 kg Körpergewicht in weniger als einer halben Stunde abgebaut. Es können also allenfalls die in obiger Tabelle angegebenen Spitzen erreicht werden. Tatsächlich kritischer wird es bei alkoholischen Zubereitungen, die gleich tee- oder esslöffelweise genommen werden wie Melissengeist etc. Dann sind obige Werte durchaus mal Faktor 3, 4 oder noch mehr zu nehmen – und dann in der "Null-Toleranz-Gesellschaft" gar nicht mehr so ohne Weiteres vernachlässigbar …

Dennoch: Auch eine Flasche Traubensaft, eine Banane dazu und etwas Brot, können bei leichten Personen zumindest theoretisch kurzfristig über 0,1‰ bedeuten, zumal wenn diverse Gärungsprozesse dazukommen …

Auf der alkoholsicheren Seite ist man da tatsächlich mit Pommes, Hamburger und Cola. Die nächste Apothekentaler-Aktion also in Kooperation mit McDonalds, Burger King und Co. als "alkoholneutraler” Führerscheinretter?

Tipps

Bevor nun der Zweizylinder mit Kniezündung zum Zwangsfortbewegungsmittel für die vorrangig betroffene Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen wird oder aber zumindest ein saftiges Bußgeld droht, hier folgende Tipps:

Alkoholhaltige Tropfen am besten ganz meiden und durch feste Darreichungsformen ersetzen. Besonders gilt dies für Zubereitungen, die gleich löffelweise genommen werden (Melissengeist etc.).

Alkoholhaltige Süßigkeiten in Kombination mit Autofahren sind dann natürlich ebenfalls tabu (schon wegen der kurzzeitig resultierenden "Fahne"). Allerdings sind diese minimalen Alkoholmengen allerspätestens in ein bis zwei Stunden wieder bis auf den natürlichen Grundpegel abgebaut – wie bei den Arzneimitteln auch.

Auf Fruchtsäfte in großer Menge auf einmal (> ½ Liter) vor der Autofahrt ebenfalls verzichten. Gärungsphänomene können einen Minimal-Alkoholpegel länger aufrecht erhalten.

Besonders leichte Personen (z. B. junge Mädchen!) sind stärker gefährdet und müssen genauer hinschauen.

Vielleicht reift aber auch bei den Volksvertretern noch die Einsicht, dass es gar nicht so leicht ist mit der Null. Auch mess- und beweistechnisch. Ein wenig Toleranz tut überall gut – selbst beim Alkohol. 0,2‰ als Toleranzgrenze sind in Diskussion. Dann wäre auch reichlich Fruchtsaft erlaubt. Oder wird hier wieder in unserer chronisch arbeitsunterversorgten Gesellschaft ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gerichte, Juristen und Gutachter aufgelegt? Und das trotz guter Absicht, denn junge Fahrer(innen) sind weit überproportional in tödliche Unfälle verwickelt, viel zu oft alkoholbedingt …

Weitere Infos zu Alkohol und Lebensmitteln im Internet u.a. beim Institut für Sporternährung e.V., Bad Nauheim: www.isonline.de sowie unter dem online-Nachschlagewerk Wikipedia (www.wikipedia.org/wiki/Alkohol).

Anschrift des Verfassers:

Dr. Reinhard Herzog

Apotheker, Philosophenweg 81

72076 Tübingen, E-Mail: Heilpharm.andmore@t-online.de
Berechnung des Alkoholblutspiegels
Alkohol–Blutspiegel = EtOH [g] · 1,5
Körpermasse [kg]
Tabelle: Alkoholblutspiegel abhängig vom Körpergewicht
Frau, 45 kg
Frau, 65 kg
Mann, 65 kg
Mann, 90 kg
1 g Ethanol = max. Blutspiegel [‰]:
0,037
0,026
0,022
0,016
Obst als Alkohol-Übeltäter? Bei einer "Null-Toleranz-Politik" möglicherweise schon …
Foto: DAK

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