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- DAZ 33/2007
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ADEXA Info
PKA-Prüfung
Mitglieder für Prüfungsausschüsse gesucht
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) organisiert die Apothekerkammer die Prüfungen der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Dabei sollen die Prüfungsausschüsse paritätisch besetzt sein, also mit Arbeitgebervertretern, Berufschullehrern und Arbeitnehmervertretern in gleicher Anzahl, so der Wortlaut des Gesetzes. ADEXA – Die Apothekengewerkschaft kann bundesweit Arbeitnehmervertreter für die Prüfungsausschüsse benennen.
Im BBiG ist geregelt, dass "die Prüfer für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sind". Somit können sich Approbierte, PTA und PKA für dieses Ehrenamt melden. Der Berufungszeitraum erstreckt sich über drei bis vier Jahre. Lediglich in Bayern werden keine PTA im PKA-Prüfungsausschuss eingesetzt.
Den Prüfern steht eine Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall zu, ebenso sollen sie für die Prüfungszeit freigestellt werden. Letzteres gestaltet sich meist schwierig, da die Personaldecke in den Apotheken inzwischen sehr dünn ist. Dennoch sollte es für jede/n Chef/in eine Selbstverständlichkeit sein, wenn PTA oder PKA dieses Ehrenamt ausüben.
Das Erstellen von Prüfungsaufgaben gehört in vielen Bundesländern zu den Aufgaben der Prüfer. Dabei ist für die Arbeitnehmervertreter das Fach "Warensortimente und Verkauf" vorgesehen, ein Bereich, in dem viel praktisches Wissen abgefragt werden kann. Wenn die Prüfungen geschrieben sind, gehört das Korrigieren ebenso zu den Aufgaben. Bei den praktischen Prüfungen sind die Prüfer für die Vor- und Nachbereitung, das Bereitstellen der Materialien, die Prüfungsaufgaben usw. zuständig.
Ingrid Heberle, ADEXA Leiterin der Fachgruppe PTA ADEXA – Die Apothekengewerkschafti Infos
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