ABDA
Das Gesetz erlaubt es Apothekern zwar grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben – doch es gibt viele gute Gründe, die dagegen sprechen. Was Pharmazeuten selbstverständlich wissen, will die ABDA potenziellen Apothekenkunden über die Medien nahe bringen: Auch vermeintlich "harmlose" rezeptfreie Arzneimittel, wie Kopfschmerz- oder Erkältungsmittel, können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. "Die Apotheker beraten über Arzneimittel – Kinder können aber beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken", erklärt hierzu die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Magdalene Linz. Sie gibt zu bedenken, dass Kinder vermutlich auch Fragen des Apothekers zur Einnahme anderer Medikamente nicht beantworten können – mögliche Wechselwirkungen blieben somit ungeklärt. Deshalb würden Apotheker Kindern Arzneimittel nur unter großem Vorbehalt mitgeben. Linz betont, dass es besser sei, die Medikamente selbst abzuholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten. Patienten, die auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert sind, könnten in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen.
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