Aus Kammern und Verbänden

Sachsen-Anhalt

Wahlbekanntmachung

2. Wahlbekanntmachung zur Wahl der 5. Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Der Wahlleiter gibt bekannt:

1. Die Wählerlisten wurden auf der Sitzung des Wahlausschusses am 22. Mai 2007 geschlossen.

2. Einsprüche gegen die Wählerlisten wurden beim Wahlleiter nicht erhoben.

3. Die Zahl der Wahlberechtigten zur Wahl der Mitglieder der 5. Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt wurde mit 1633 festgestellt. Die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis und Gruppe von Apothekern beträgt (siehe Tabelle Zahl der Wahlberechtigten).

Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung beträgt gemäß Hauptsatzung 40 Personen.

Daraus ergibt sich als Zahl zu wählender Kammerversammlungsmitglieder je Wahlkreis und Gruppe von Apothekern (siehe Tabelle Zahl der zu Wählenden)

4. Alle Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, ab sofort bis zum Freitag, 14. September 2007, (Posteingang im Wahlbüro) Wahlvorschläge einzureichen. Für die Einreichung der Wahlvorschläge wird ein Formblatt vorgegeben, ebenso für die Unterzeichner eines Wahlvorschlages. Dieses Formblatt wird über das Mitteilungsblatt 3/07 der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt allen Wahlberechtigten bekannt gegeben. Die Formblätter können bei Bedarf auch vom Wahlbüro abgefordert werden.

Gemäß Wahlordnung (§ 7) darf ein Bewerber nur in seinem Wahlkreis und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Im Wahlvorschlag sind die Bewerber mit Zunamen, Vornamen, Geburtsdatum, Tätigkeit, Wohnanschrift und Anschrift der Arbeitsstätte aufzuführen.

Wahlvorschläge für selbstständige Apotheker dürfen nur von selbstständigen Apothekern, Wahlvorschläge für angestellte Apotheker nur von angestellten Apothekern unterstützt werden. Neben deren Unterschrift sind Zu- und Vorname sowie Wohnanschrift anzugeben.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten bei Vorschlag eines Bewerbers bzw. von mindestens 10 Wahlberechtigten bei Vorschlag mehrerer Bewerber unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann maximal 2 Wahlvorschläge unterschreiben. Der Erstunterzeichner eines Wahlvorschlages gilt als Vertrauensperson dieses Wahlvorschlages.

Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Bewerbers zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen.

Der Wahlausschuss gibt ein Formblatt über das Mitteilungsblatt 3/07 der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bekannt, das für diese Erklärung genutzt werden kann.

5. Der Wahlausschuss entscheidet in seiner Beratung am Montag, 17. September 2007, über die Zulassung der Wahlvorschläge.

6. Die Wahl erfolgt als Briefwahl. Die Wahlzeit beginnt am 25. September 2007 mit der Absendung der Wahlunterlagen und endet am 15. Oktober 2007 um 18.00 Uhr (Eingang der Wahlbriefe im Wahlbüro).

7. Die Bestimmungen über die Stimmabgabe sind im § 14 der Wahlordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt festgelegt, die in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 16 vom 20. April 1995, S. 1464, nachzulesen ist. Jedem Wahlberechtigten werden diese Bestimmungen mit den Wahlunterlagen nochmals zugesandt.

8. Die öffentliche Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses finden am Dienstag, 16. Oktober 2007 um 15.00 Uhr im Wahlbüro statt.

Marcus Bondick,Wahlleiter
Zahl der Wahlberechtigten
Wahlkreis
Selbstständige
Apotheker
Angestellte
Apotheker
I. "Magdeburg" (ehem. RB)
300
368
II. "Halle" (ehem. RB)
247
436
III. "Dessau" (ehem. RB)
123
159
Zahl der zu Wählenden
Wahlkreis
Selbstständige
Apotheker
Angestellte
Apotheker
I. "Magdeburg" (ehem. RB)
9
8
II. "Halle" (ehem. RB)
8
9
III. "Dessau" (ehem. RB)
3
3

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