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DAZ aktuell
Bundeskartellamt interveniert
AOK-Ausschreibung für Rabattverträge gestoppt
(bah/diz). Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, das für einen Arzneimittelhersteller eingeleitet wurde, hat eine Anwaltskanzlei für etwa die Hälfte der insgesamt 82 von den AOKs für Rabattverträge ausgeschriebenen Wirkstoffe gegen die AOKs bis mindestens 24. Oktober 2007 ein Zuschlagsverbot erwirkt. Laut aktuellen Meldungen beziehen sich diese Anträge mittlerweile auf alle der insgesamt 83 ausgeschriebenen Wirkstoffe.
Den am 25. September 2007 beim Bundeskartellamt gestellten Nachprüfungsantrag hat die 2. Vergabekammer des Bundes am 26. September 2007 an die Vergabestelle, d. h. den AOKs, zugestellt. Diese Zustellung des Nachprüfungsantrages bewirkt nun, dass die AOKs als Auftraggeber den Zuschlag nicht vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist erteilen dürfen. Bereits erteilte Zuschläge für Wirkstoffe wären dann laut Bestimmung der Vergabeverordnung nichtig. Den AOKs wird im Nachprüfungsverfahren eine Frist für die Stellungnahme bis 2. Oktober 2007 eingeräumt. Gleichzeitig wird für den 24. Oktober 2007 ein vorläufiger Verhandlungstermin festgelegt. Dies bedeutet letztlich, dass die AOKs für die betroffenen Wirkstoffe (etwa die Hälfte der ausgeschriebenen Wirkstoffe) bis zum 24. Oktober 2007 keine Zuschläge erteilen dürfen.
Wie aus informierten Kreise zu erfahren war, bereiten weitere Arzneimittelhersteller Nachprüfungsanträge vor bzw. haben entsprechende Nachprüfungsanträge bereits eingereicht.
Am 1. Oktober teilte die AOK Baden-Württemberg als Verhandlungsführer für die AOK-Gemeinschaft mit, dass derzeit keine Verträge für die Arzneirabattverträge 2008 und 2009 mit Arzneimittel-Herstellern unterzeichnet werden – aus oben genannten Gründen.
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