Antragsberatung
Außerdem wurden die Krankenkassen zu Zielpreisvereinbarungen aufgefordert. Sowohl die Akutversorgung als auch die Versorgung chronisch Kranker wurden als besondere Fälle in eigenständigen Anträgen hervorgehoben. In beiden Fällen dürfe die Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln nicht die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gefährden. Die Anträge zu diesem Themenkomplex wurden ohne Gegenstimmen angenommen, in der kurzen Diskussion wurde aber auf nötige Differenzierungen hingewiesen.
Die Patienten würden sich mittlerweile machtlos ergeben, meinte Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, aber niemand kenne die Folgen hinsichtlich Complianceproblemen, Doppeleinnahmen und Arzneimittelmüll. Es gehe nicht um eine grundsätzliche Ablehnung der Verträge, erklärte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. Doch bräuchten die Apotheker die Freiheit, im Einzelfall anders zu entscheiden. Dies sei für das Selbstverständnis der heilberuflichen Freiheit nötig. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf unterstützte diese Position ausdrücklich und warnte zugleich, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn ohne Verträge zwischen Herstellern und Krankenkassen würden Verträge auf Apothekenebene drohen.
Um Ausnahmen von den Rabattverträgen für Einzelfälle zu ermöglichen, hatten die Apothekerorganisationen bereits vielfach Zielpreisvereinbarungen vorgeschlagen. Auf dem Apothekertag wurde nun erstmals eine Quotenregelung ins Gespräch gebracht. Dr. Hans-Jürgen Seitz hatte diesen Vorschlag in seinem Geschäftsbericht erwähnt, aber nicht weiter erläutert. Offenbar ist damit gemeint, dass bei einem bestimmten Anteil der Verordnungen Rabattarzneimittel ausgeliefert werden müssten, womit im Einzelfall ein Handlungsspielraum bliebe.
Finanzieller Ausgleich gefordert
Auch in zwei weiteren Anträgen ging es um Rabattverträge. So forderten die Delegierten die Krankenkassen auf, den Apotheken zumindest die Mehrbelastungen zu erstatten, die durch die Umsetzung der Rabattverträge entstehen. Ein Antrag, der die transparente Verbuchung der Einsparungen bei den Krankenkassen forderte, wurde zurückgezogen. Denn Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, hatte erläutert, dass das Bundesgesundheitsministerium hierzu bereits einen Kontenrahmen vorgegeben habe. Auf dieser Grundlage gelte es nun mit den einzelnen Krankenkassen zu sprechen.
tmb
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