Antragsberatung
In einem allgemein gehaltenen Antrag wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln so sicherzustellen, dass die Patienten zeitnah und ohne Gefährdung der Therapie versorgt werden können. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, begründete den Antrag mit drei Szenarien: Rabattverträgen, Kontingentierungen von Arzneimitteln durch große internationale Hersteller und Gewinnmaximierung von Herstellern, die nicht über den Großhandel liefern. Solche Hersteller sollten dann auch an Samstagen lieferfähig sein.
In mehreren Anträgen ging es um Details der Kennzeichnung. So sollen die Daten auf Packungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten in einheitlicher Reihenfolge kodiert werden. Arzneimittel zur Krankenhausversorgung sollen verpflichtend gekennzeichnet werden. Außerdem sollen Angaben zur Teilbarkeit fester Arzneiformen in die ABDA-Datenbank und die Gebrauchsinformationen aufgenommen werden. Dr. Günther Hanke, Präsident der Apothekerkammer Baden-Württemberg, erklärte, dass die Zulassungsbehörden solche Daten abfragen. Sie seien daher bei den Herstellern verfügbar und würden auf Anfrage mitgeteilt. Die Apotheker würden aber mehr Transparenz erwarten.
Ein Antrag für das verpflichtende Aufbringen von Gebrauchsanweisungen oder Dosierungen auf Rezepten wurde dagegen in einen Ausschuss verwiesen, weil eine solche Forderung den bürokratischen Aufwand in Apotheken vergrößern würde. Denn oft wird die Dosierung auf zusätzlichen Zetteln notiert und in manchen Fällen erübrigt sich eine solche Angabe. Ein Antrag, die Neben- und Wechselwirkungen von Arznei- und Lebensmitteln elektronisch aufzubereiten, wurde zurückgezogen, weil solche Daten bereits vorliegen. Stattdessen sollten die Apotheker gezielt über solche Daten informiert werden.
Die ABDA wurde mit einem Pilotprojekt "EDV-gestützte Pharmakovigilanz" beauftragt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die Anlagen zur Apothekenbetriebsordnung so zu gestalten, dass alternative apothekengerechte Prüfmethoden des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) durchgeführt werden können. Problematische Referenzsubstanzen für Arzneibuchprüfungen sollten nicht vorrätig gehalten werden müssen, wenn der DAC mit weniger und unproblematischen Reagenzien auskommt.
Qualität außerhalb der Offizin
In einem weiteren Antrag wurde die verstärkte Überwachung aller Arbeitsstätten gefordert, in denen Zytostatikazubereitungen hergestellt werden. So sollte sichergestellt werden, dass auch in Arztpraxen die einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Der Antrag wurde jedoch in einen Ausschuss verwiesen, weil das Thema sich nach kurzer Diskussion als rechtlich sehr komplex erwies, da es neben arbeitsrechtlichen auch arzneimittelrechtliche Fragen berührt.
Außerdem wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Empfehlungen des Europarates zur Patientensicherheit im Krankenhaus umzusetzen. Um eine angemessene pharmazeutische Versorgung von Krankenhauspatienten zu ermöglichen, solle ein verbindlicher Schlüssel für die Zahl der Apotheker im Krankenhaus eingeführt und die regelmäßige Mitwirkung von Apothekern auf Station vorgeschrieben werden.
tmb
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