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Entwicklung im Gesundheitswesen
Neuer Sachverständigenrat, neues Gutachten
BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat am 12. Oktober offiziell den neuen Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt und ihn sogleich mit der Erstellung eines neuen Gutachtens beauftragt: Bis zum Frühjahr 2009 soll er Empfehlungen abgeben, wie eine generationengerechte Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens aussehen muss.
Schmidt dankte den ausscheidenden Mitgliedern Professorin Gisela C. Fischer und Professor Peter C. Scriba für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit im Sachverständigenrat. Neu in das Beratungsgremium berufen wurden die Mediziner Professor Ferdinand M. Gerlach vom Institut für Allgemeinmedizin an der Universität Frankfurt/Main und Professorin Marion Haubitz von der Medizinischen Hochschule Hannover, Abteilung Nephrologie. Im Sachverständigenrat verbleiben zudem die Mitglieder Professor Gerd Glaeske (Universität Bremen), Professorin Adelheid Kuhlmey (FU Berlin, Abteilung Medizinsoziologie), Professor Rolf Rosenbrock (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin), Professor Matthias Schrappe (Aufsichtsrat des Klinikums der Universität Frankfurt am Main) sowie Professor Eberhard Wille (Universität Mannheim). Der Ökonom Wille wird weiterhin als Vorsitzender des Gremiums fungieren. Schrappe wird sein Stellvertreter.
Der neue Sachverständigenrat soll nun konkrete Empfehlungen zum Umbau des Gesundheitswesens in einer älter werdenden Gesellschaft geben und dabei zugleich die besonderen Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigen, erklärte Schmidt bei der Übergabe der Ernennungsurkunden. Dies gelte insbesondere für die Verzahnung von Prävention, Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege, aber auch für die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die in jedem Alter andere Voraussetzungen und Wirkungen habe. Speziell die Zunahme chronischer Erkrankungen und der Multimorbidität müsse zur Veränderung der Versorgungsstruktur führen. Darüber hinaus müsse man den Aufbau einer Sicherheits-, Risiko- und Fehlerkultur im Gesundheitswesen diskutieren und dies mit den Themen Patientenrecht und Patientensicherheit verknüpfen.
Probleme Älterer häufig unbeachtet
Schmidt: "Die Humanität einer Gesellschaft bemisst sich vor allem danach, wie sie mit den Schwachen umgeht. Dies gilt exemplarisch für Kinder und Jugendliche sowie für ältere und vor allem hoch betagte Menschen". Während die besondere Fürsorge für Kinder und Jugendliche in der gesellschaftlichen Diskussion nicht nur für den Bereich Gesundheit Aufmerksamkeit und politische Unterstützung finde, sehe dies bei ähnlichen Fragestellungen für ältere und hochbetagte Menschen anders aus. Die Probleme Älterer würden nicht genügend wahrgenommen oder – etwa im Fall der Demenz – sogar tabuisiert, kritisierte die Ministerin.
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