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Länder monieren Kassen-Insolvenzrecht

BERLIN (ks). Der in der Gesundheitsreform angelegte Plan, gesetzliche Krankenkassen dem Insolvenzrecht zu unterwerfen, stößt in den Ländern offenbar auf massiven Widerstand.

Wie das "Handelsblatt" am 15. Oktober berichtete, endete eine erste Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Ausgestaltung des Vorhabens befassen sollte, mit einem Eklat. Die Ländervertreter hätten sich geweigert, auf der Basis der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte weiterzuverhandeln, so das "Handelsblatt". Konkret wehrten sich die Länder gegen den aktuellen Plan, zwar alle Krankenkassen bereits zum 1. Januar 2010 dem Insolvenzrecht zu unterwerfen, die Länder aber im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer ihrer Aufsicht unterstehenden Kasse erst 30 Jahre später aus der Haftung für die Ansprüche der Beschäftigten zu entlassen. Dies stehe im offenen Widerspruch zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, monierte Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin. Hier sei eindeutig geregelt worden, dass die Länder spätestens mit dem für 2009 geplanten Inkrafttreten der Reform von jeder Haftung freigestellt werden sollen.

Im Ministerium wiegelt man ab: Der Bund habe einen Vorschlag gemacht – wenn die Länder diesen nicht gut finden, sei es ihnen "unbenommen, einen eigenen Vorschlag vorzulegen", erklärte eine Sprecherin. Bislang hätten die Länder lediglich gefordert, der Bund solle in die Haftung eintreten. "Das allerdings ist verfassungswidrig", so die Sprecherin.

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