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Gehaltstarifvertrag für Nordrhein

Verzögerter Tarifabschluss nach Wechsel in TGL-Spitze

Rückwirkend zum 1. Oktober ist ein neuer Gehaltstarifvertrag für die ApothekenmitarbeiterInnen im Kammerbezirk Nordrhein abgeschlossen worden. Die TGL Nordrhein als Tarifvertretung der Arbeitgeber hatte den Tarifabschluss von ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) zum 1. Juli 2007 nicht übernommen und die Verhandlungen auf das vierte Quartal verzögert.

Die Gehaltssteigerungen, die nach Berufsjahren und Berufszugehörigkeit differenziert sind, sind sonst identisch (siehe die Tabelle auf der folgenden Seite). Sie liegen durchschnittlich in der Höhe des Inflationsausgleichs. Für die Monate Juni bis September erhalten die MitarbeiterInnen eine Einmalzahlung zwischen 117 und 267 Euro.

Dazu die zweite Vorsitzende von ADEXA, Tanja Kratt: "Der Tarifvertrag wurde in dieser Form abgeschlossen, um unsere Mitglieder in Nordrhein nicht gänzlich von der Tarifentwicklung abzukoppeln. Dies war nicht zuletzt auf Grund der im nächsten Jahr geplanten Umstrukturierung im Gehaltstarifvertrag notwendig. Es ist keinem damit gedient, wenn Nordrhein den Anschluss an das gesamte Bundesgebiet verliert."

Die Apotheken in Nordrhein sind wirtschaftlich nicht schwächer aufgestellt als diejenigen im übrigen Land. Insofern ist diese bis in das vierte Quartal andauernde Verweigerungshaltung der TGL für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nicht nachvollziehbar.

Kratt weiter: "Was grundsätzlich zur Verzögerung des Abschlusses beigetragen hat, ist der veränderte Verhandlungsstil: In den vergangenen Jahren hatte sich die TGL als vorbildlicher Tarifpartner erwiesen, auch wenn der Sonderweg aus unserer Sicht ohnehin unnötig kompliziert ist. Die starre Haltung unter der neuen Führung ist aber gerade im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen nicht förderlich gewesen."

Arbeitsplatz Apotheke muss attraktiv bleiben

Kratt: "Wir fordern die ApothekenleiterInnen in Nordrhein auf, die Motivation und Qualität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aus den Augen zu verlieren. Ihre Angestellten sollten ihnen mindestens das Gleiche wert sein wie den Arbeitgebern in Westfalen-Lippe, Hessen oder Niedersachsen. Anderenfalls muss mit einer Abwanderung von qualifiziertem Personal gerechnet werden."

Gerade in diesem Jahr ist die Arbeitsbelastung für die MitarbeiterInnen durch die Rabattverträge noch gestiegen – und dies sollte auch angemessen honoriert werden. Die Arbeitgeber tragen eine wesentliche Verantwortung, dass der Arbeitsplatz "Öffentliche Apotheke" attraktiv bleibt.

ADEXA hofft, dass sich der frühere konstruktive Umgang mit dem Tarifpartner in Nordrhein rasch wieder einstellt. Schließlich stehen die bereits erwähnten komplexen Verhandlungen über die leistungsorientierte Bezahlung an, bei denen jegliche Form von Profilierungspolitik fehl am Platze ist.

Dr. Sigrid Joachimsthaler
Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in Nordrhein*
I. Gehälter
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
1. Approbierte
1. Berufsjahr
2.–5. Berufsjahr
6.–10. Berufsjahr
ab 11. Berufsjahr
2.898,00 €
2.991,00 €
3.213,00 €
3.516,00 €
58,63 €
60,51 €
65,00 €
71,13 €
175,89 €
181,53 €
195,01 €
213,40 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
2. Apothekerassistenten
1.–14. Berufsjahr
ab 15. Berufsjahr
2.373,00 €
2.511,00 €
48,01 €
50,80 €
144,03 €
152,40 €
167,00 €
167,00 €
3. Pharmazie-Ingenieure
1.–8. Berufsjahr
9.–14. Berufsjahr
ab 15. Berufsjahr
2.249,00 €
2.373,00 €
2.511,00 €
45,50 €
48,01 €
50,80 €
136,50 €
144,03 €
152,40 €
267,00 €
267,00 €
267,00 €
4. Pharmazeutisch-technische Assistenten
1.–2. Berufsjahr
3.–5. Berufsjahr
6.–8. Berufsjahr
9.–14. Berufsjahr
ab 15. Berufsjahr
1.724,00 €
1.815,00 €
1.982,00 €
2.161,00 €
2.253,00 €
147,00 €
147,00 €
147,00 €
147,00 €
147,00 €
5. Apothekenassistenten
alle Berufsjahre
2.190,00 €
147,00 €
6. Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter, pharmazeutisch-
kaufmännische Angestellte und Pharmazeutische Assistenten
1.–2. Berufsjahr
3.–6. Berufsjahr
7.–9. Berufsjahr
10.–13. Berufsjahr
ab 14. Berufsjahr
1.497,00 €
1.559,00 €
1.619,00 €
1.722,00 €
1.852,00 €
117,00 €
117,00 €
117,00 €
117,00 €
117,00 €
Spalte 1: Brutto-Monatsgehalt
Spalte 2: Vergütungsbeträge für Notdienstbereitschaften in der Nacht (18.30–8.00 Uhr) entsprechend § 6 Abs. 1 BRTV, sofern nicht § 6 Abs. 5 anzuwenden ist.
Spalte 3: Vergütungsbetrag für Notdienstbereitschaft an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 6 Abs. 2 BRTV, sofern nicht § 6 Abs. 5 anzuwenden ist.
Spalte 4: Einmalzahlung (siehe III.).

* Abgeschlossen zwischen der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft.

II. Monatliche Ausbildungsvergütung
1. Pharmazie-Praktikanten erhalten während ihrer Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung, die in den ersten sechs Monaten 593,00 € und danach 826,00 € beträgt.
2. PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von 501,00 €.
3. Apothekenhelfer und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Ausbildung erhalten monatlich
im 1. Ausbildungsjahr 501,00 €,
im 2. Ausbildungsjahr 567,00 €,
im 3. Ausbildungsjahr 623,00 €.
III. Einmalzahlung
Die Mitarbeiter erhalten eine Einmalzahlung für die Monate Juni bis September 2007.
Diese Einmalzahlung ist am 31. Oktober 2007 oder in monatlichen Teilbeträgen bis spätestens zum 31. Dezember 2007 auszuzahlen. Scheidet der Mitarbeiter vor Ablauf des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist der noch ausstehende Teil der Einmalzahlung mit dem letzten Gehalt auszuzahlen.
Die Einmalzahlung wird für Mitarbeiter mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung entsprechend ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitzeit anteilig.
Mitarbeiter, die im Laufe der Monate Juni bis September des Jahres 2007 in die Apotheke eingetreten sind, erhalten die Einmalzahlung anteilig für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum 30. September 2007.
IV. Laufzeit
Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007
in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 30. Juni 2008 gekündigt werden.

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