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Bundesrahmentarifvertrag gekündigt
Nachwirkung auf die Arbeitsverhältnisse
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hat den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für Apothekenmitarbeiter zum Ende des Jahres 2007 gekündigt. Solange kein neuer Rahmentarifvertrag abgeschlossen wird, befindet sich der "alte" BRTV ab Januar 2008 in der Nachwirkung.
In der Phase der Nachwirkung gelten alle tariflichen Vereinbarungen weiter, allerdings nur für diejenigen, die in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen stehen. Die Tarifbindung muss darüber hinaus bereits vor dem 31. Dezember 2007 bestanden haben.
Das heißt, dass nur diejenigen auf die Einhaltung tariflicher Regelungen über den Kündigungszeitpunkt hinaus vertrauen können, die sich rechtzeitig die Ansprüche gesichert haben.
Welche wesentlichen Ansprüche aus dem BRTV abgeleitet werden können, macht die Tabelle deutlich. Apothekenmitarbeiter ohne Tarifbindung könnten beispielsweise regelmäßig bis zu 48 Wochenstunden beschäftigt werden. Diese Regelung stammt aus dem Arbeitszeitgesetz und ihre Anwendung wäre durchaus legitim.
Das Bundesurlaubsgesetz gesteht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerade einmal einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen zu. Eine ganze Reihe von Vereinbarungen aus dem BRTV, die zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband geschlossen wurden, sind überhaupt nicht im Gesetz zu finden – auch nicht in anderer Form.
Eine Tarifbindung besteht dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied ihrer Tarifvertragspartei sind. Dies geschieht aktiv durch eine Beitrittserklärung (für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zum Beispiel online unter www.adexa-online.de) und nicht, wie manchmal angenommen wird, automatisch. Für die Arbeit ihrer Tariforganisation entrichten die Mitglieder Beiträge. Im Gegenzug erhalten sie verlässliche Regelungen und ausgewogene Bedingungen in den Arbeitsverhältnissen.
Übrigens: Die Mehrzahl der ApothekenleiterInnen ist in ihrer Tariforganisation organisiert. Sollte das nicht auch für die ArbeitnehmerInnen gelten?
Tanja Kratt ADEXA Gesamtvorstand, Bereich TarifeHohe Wertschätzung
Regelungen des Arbeitsverhältnisses und Ansprüche der Arbeitnehmer | ||
Kriterium |
Mit Tarifbindung |
Ohne Tarifbindung |
Wöchentliche Arbeitszeit |
40 Stunden |
48 Stunden |
Mehrarbeit |
Zuschläge von 25 % bis 85 % |
Kein Anspruch |
Notdienst |
Zusätzliche Vergütung |
Kein Anspruch |
Urlaub |
31 bis 34 Werktage |
24 Werktage |
Sonderzahlung / "Weihnachtsgeld" |
Ein Tarifgehalt extra |
Kein Anspruch |
Teambesprechungen |
Vergütungsanspruch |
Keine Regelung |
Vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung |
Vergütungsanspruch |
Keine Regelung |
Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge |
Gehaltsumwandlung zugunsten einer Direktversicherung |
Kein Anspruch |
Anrechnung von Berufsjahren
(Grundlage für den Gehaltsanspruch)
|
- bis zu 3 Jahre für PTA, die vorher als PKA beschäftigt waren
- bis zu zwei Jahre für Elternzeit
- volle Anrechnung für Wehr- und Ersatzdienst
|
Keine Regelung |
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