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Gemeinsamer Bundesausschuss
Hautkrebs-Früherkennung wird GKV-Leistung
BERLIN (ks). Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig für alle Versicherten ab 35 Jahren die Kosten für die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs übernehmen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. November entschieden. Der Beschluss muss nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
"Mit dieser Entscheidung trägt der G-BA der Tatsache Rechnung, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden kann. Davon sollen möglichst viele Patienten profitieren", erklärte der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess. Da es bisher keine gesicherten wissenschaftlichen Daten zu der Fragestellung gab, ob eine Ganzkörperuntersuchung der Haut zu einer Verminderung von Erkrankungen und Todesfällen führt, habe man zunächst die Ergebnisse aus dem Projekt "Hautkrebs-Screening in Schleswig-Holstein" auswerten müssen. Spätestens nach fünf Jahren will der G-BA den Erfolg des Hautkrebs-Screenings überprüfen.
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs können nach entsprechender Fortbildung Dermatologen und hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktische Ärzte vornehmen. Das Screening kann alle zwei Jahre auf GKV-Kosten durchgeführt werden.
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