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Aus Kammern und Verbänden
Verabschiedet auf der Jahrestagung vom 14. bis 17. Oktober 2007 in Regensburg
Vertraulichkeit der Beratung in der Apotheke
Die jährliche Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte und Amtsapotheker Deutschlands (APD) fand in diesem Jahr vom 14. bis zum 17. Oktober in Regensburg statt, in einer Stadt, die als "mittelalterliches Wunder Deutschlands" (Weltkulturerbe der UNESCO seit 2006) und als moderner Wirtschafts- und Industriestandort gleichermaßen – wie die deutsche Apotheke – für Tradition und Aufbruch steht. Über 75 ehren- und hauptamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus ganz Deutschland trafen sich, um über die Vertraulichkeit der Beratung in der Apotheke zu diskutieren und sich über Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis zu informieren.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts wurde die Forderung nach Vertraulichkeit der Beratung in der Apotheke bereits 1994 in § 4 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verankert. Als Richtschnur für die Umsetzung in der Apotheke hat die APD im Jahr 1997 entsprechende Leitsätze verabschiedet, die inzwischen in weiten Bereichen umgesetzt wurden. Dennoch gibt es weiteren Handlungsbedarf.
Voraussetzung zur Erfüllung dieses berechtigten Anspruchs der Patienten ist (neben der fachlichen Qualifikation des Apothekenpersonals) ein räumliches Umfeld, in dem die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt ist. Die Abgabe eines Antimykotikums oder eines Mittels gegen Kopfläuse muss mit der entsprechenden Beratung so erfolgen können, dass kein Patient (wegen der möglichen Zuhörer) "rote Ohren" bekommt. Damit erlebt der Patient zugleich den "Mehrwert" der diskreten persönlichen Information und Beratung in der Apotheke im Vergleich zu anderen Vertriebsformen. Außerdem kann der Bevölkerung und der Politik vor Augen geführt werden, dass dieser "Mehrwert", d. h. eine qualifizierte Arzneimittelversorgung mit der unerlässlichen, vertraulichen Information und Beratung, nur durch eine öffentliche Apotheke vor Ort möglich ist.
Die Vertraulichkeit der Beratung war ein Schwerpunkt bei allen Referenten der Tagung. Es bestand Einvernehmen, dass sie bei jedem Gespräch und bei jeder Abgabe von Arzneimitteln gewährleistet werden muss.
Gerd Sauerbrey, Firma GS-Concept, Bergtheim/Würzburg, erläuterte anhand seiner Erfahrungen bei der Planung von Apothekeneinrichtungen die Vor- und Nachteile bestimmter Einrichtungen und zeigte konkrete Möglichkeiten auf, wie auch mit einfachen Mitteln Handverkaufstische so umgestaltet werden können, dass ein Höchstmaß an Vertraulichkeit erreicht werden kann. In der anschließenden Diskussion wurden von den Tagungsteilnehmern Mindeststandards zur Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der Beratung erarbeitet und einstimmig beschlossen (Resolution 1).
Gespannt erwarteten die Teilnehmer den Vortrag der Leiterin des Referates "Arzneimittelzulassung und -qualität, Apothekenbetrieb" im BMG, Regierungsdirektorin Dr. Dagmar Krüger. Sie nahm erstmals an der Tagung teil und berichtete – topaktuell – über die Vorentwürfe zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung. Zugleich bat sie um Anregungen aus der Apotheken- und Überwachungspraxis. In der anschließenden lebhaften Diskussion wiesen die Tagungsteilnehmer darauf hin, dass die Regelungen in § 4 ApBetrO für einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb unverzichtbar sind. Dies gilt insbesondere für die Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume, die Offizin, das Laboratorium, ausreichenden Lagerraum, das Nachtdienstzimmer und die geforderte Mindestgröße von 110 m². Unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung der Vertraulichkeit in der Beratung hält die APD eine Mindestgröße von 150 m² – zumindest bei Neugründungen – für erforderlich (Resolution 2 und 3).
Regierungsdirektor Gert Bernscher, Leiter des Referats "Arzneimittel, Apothekenwesen, Medizinprodukte" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, berichtete über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen" (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Als große Gefahr für die Arzneimittelsicherheit beurteilte er die Beliebigkeit von Arzneimittelabgabestellen.
Der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch, referierte als Mitglied im Vorstand der Bundesapothekerkammer über die ca. 20 derzeitigen "Baustellen" der BAK. Mit Nachdruck forderte er alle Apotheker auf, mehr als bisher ihren Patienten und der Öffentlichkeit den Beruf des Apothekers als Heilberuf ins Bewusstsein zu rufen.
Der Geschäftsführer der ABDA für Apotheken-, Arzneimittel- und Berufsrecht, Lutz Tisch, beleuchtete die derzeitige Diskussion über Fremd- und Mehrbesitz aus der Sicht des Juristen. Nachdrücklich wies er auf die Garantenpflicht des Staates für die Zukunft der Apotheken hin. Im Hinblick auf das EuGH-Verfahren stellte er fest, dass nur in sechs Staaten der EU Niederlassungsfreiheit herrscht und dass Fremdbesitz in elf EU-Mitgliedstaaten verboten ist.
Über die Zukunft der Arzneimittelversorgung aus der Sicht eines Landesministeriums sprach Ministerialrat Walter Frie, Leiter des Referates "Pharmazie, Arzneimittel- und Apothekenwesen" im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. Dabei ging er auch auf die geplante Initiative Nordrhein-Westfalens zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein. Im Gegenzug forderte er, den Heilberuf Apotheker in einer hohen Qualität in jeder Apotheke noch stärker erlebbar zu machen. Die Tagungsteilnehmer schlossen sich einstimmig seinen Forderungen an (Resolution 4).
Über Arzneimittel kritisch beraten
Neben der Vertraulichkeit der Beratung stand auch die fachliche Qualität der Beratung auf dem Programm. Prof. Dr. Theo Dingermann, Universität Frankfurt a. M., referierte über den Stellenwert pflanzlicher Arzneimittel und forderte die Apotheker auf, nur Präparate mit ausreichend hoher Qualität zu empfehlen.
Dr. Antje May-Manke, Autorin der NEM-Liste, brachte mit ihrem Vortrag mehr Klarheit in das Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel und regte zum kritischen Umgang mit diesen Waren an.
Prof. Dr. Martin Schulz, Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis der ABDA, empfahl in seinem Vortrag "Kritische Beratung lohnt sich – Bewertung von freiverkäuflichen Arzneimitteln", Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen. Gerade hier sei der pharmazeutische Sachverstand des Apothekers gefragt. Hilfreich bei der Bewertung seien die zehn "Indizien für Quacksalberei" (z. B. Aussagen, wie "keine Nebenwirkungen, ohne Risiken", "Erfolgsgarantie", "besser als die Schulmedizin", "wirksam – jedoch nicht als Arzneimittel zugelassen" sowie der häufige "Personenkult" in der Werbung).
Die Vorbereitung und Betreuung der Tagung lag wieder in den bewährten Händen der stellvertretenden APD-Vorsitzenden Sylvia Demelius und des Kollegen Dr. Winfried-G. Berger. Nach getaner Arbeit kam der kulturell-kulinarische Ausgleich in der UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt nicht zu kurz. Um die unverzichtbare finanzielle Basis kümmerten sich der Schatzmeister Dr. Helger Buttle und seine Frau Isolde. Allen Organisatoren sei für ihren ehrenamtlichen Einsatz herzlich gedankt. <
Christian Bauer, VorsitzenderSylvia Demelius, Stellv. Vorsitzende Dr. Helger Buttle, Finanzen- durch voneinander getrennte Einzelbedienerplätze ist ein Abstand von Kunde zu Kunde von mindestens 2 m zu gewährleisten,
- Abstandshalter, Markierungen am Boden und/oder Kennzeichnungen sind erste Maßnahmen,
- Vertraulichkeitsüberbauungen, Akustikhauben und/oder seitliche Trennwände zwischen den Bedienerplätzen sind auch für bestehende Handverkaufstische schnell umzusetzende Optionen zur Erhöhung der Vertraulichkeit,
- schallschluckende Maßnahmen wie Akustikdecken oder Teppichböden kommen als Ergänzung in Frage,
- die Betriebsabläufe in der Apotheke sind so zu gestalten, dass ein Höchstmaß an Vertraulichkeit erreicht wird.
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