Praxis aktuell

Apothekenbüro

Aufzeichnungen aufbewahren, aber wie lange?

Wissen Sie, wie lange Sie in der Apotheke zum Beispiel ein Gefahrstoff-Abgabebuch aufbewahren müssen? Oder die BtM-Rezepte und -lieferscheine? Die Apothekerkammer Bremen hat in ihrem Mitgliederrundschreiben eine übersichtliche Aufstellung der Aufbewahrungsfristen veröffentlicht.

Die vorgeschriebene Bürokratie, die man im Apothekenbetrieb zu erledigen hat, belastet und kostet viel Zeit. Und die Flut der Dokumente und Aufzeichnungen wächst und wächst. Da muss man ab und an ausmisten und alte Unterlagen wegwerfen. Doch wie lange müssen eigentlich die verschiedenen Aufzeichnungen aufbewahrt werden? Bei der Entsorgung sollte berücksichtigt werden, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Aufzeichnungen, die Namen von Patienten, Kunden oder Ärzten enthalten, sollten geschreddert werden, so dass sie nicht mehr lesbar sind.

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