Fortbildungskongress

Wirksamkeitsprüfung von Kosmetika

Das Kleingedruckte auf der Packung lesen

Wenn wir Kosmetika verwenden oder verkaufen, verlassen wir uns nur zu gern darauf, dass die Wirkung erzielt wird, die Verpackung und Werbung versprechen. Wie man sich vor irreführenden oder unwahren Behauptungen schützen kann, zeigte Prof. Dr. Ulrike Heinrich vom Institut für Experimentelle Dermatologie der Universität Witten/Herdecke, denn die Anpreisungen von kosmetischen Mitteln sind heute nur noch ernst zu nehmen, wenn sie nach anerkannten Prüfmethoden belegt wurden.

Und dafür reicht nicht der Hinweis "dermatologisch getestet" auf der Verpackung. Der sagt nämlich gar nichts aus, solange nicht die Ergebnisse solch einer Testung bekannt gemacht werden.

Der Gesetzgeber fordert in der Kosmetikrichtlinie den Nachweis der Hautverträglichkeit und kosmetischer Wirkungen. Der Wirkungsnachweis muss erbracht werden, wenn aufgrund der Beschaffenheit des Erzeugnisses mit einer besonderen Wirkung geworben wird. Die Verträglichkeit – oder Unverträglichkeit – beruht oft auf einer individuellen Empfindlichkeit, die gar nicht selten durch eine Fehlanwendung verursacht wird. Viel zu oft wird viel zu schnell die Kosmetik gewechselt oder in viel zu jungen Jahren werden schon "Antiaging"-Produkte angewendet, die eigentlich für die reifere Haut konzipiert sind, wie Heinrich kritisierte. Aussagen zur Wirksamkeit wie "hautstraffend" oder "faltenreduzierend" müssen jedoch nachgewiesen werden. Hierzu gibt es zum einen subjektive Bewertungen wie eine Probandenbefragung. Nach mehrfacher Applikation der Rezeptur wird mittels Fragebögen von den Probanden eine subjektive Einschätzung von z. B. galenischen Parametern, kosmetischer Akzeptanz, Wirksamkeit oder Verträglichkeit eingeholt. Zum anderen werden objektive Messverfahren genutzt. Zur Wirksamkeitsprüfung von Kosmetika eignen sich In-vitro- und In-vivo-Modelle sowie Untersuchungen mit vorzugsweise nicht-invasiven Methoden an der menschlichen Haut. Bestimmt werden zum Beispiel die Hautfeuchtigkeit, der Fettgehalt, die Elastizität oder die Struktur der Hautoberfläche.

Auf das "Sternchen" achten!

So wie man in Verträgen tunlichst das Kleingedruckte lesen sollte, ist es angebracht, so Heinrich, bei Aussagen wie "Nach vier Wochen Minderung der Falten um 80%*" darauf zu schauen, was sich den hinter dem kleinen Sternchen verbirgt. Hierbei handelt es sich nämlich meist nicht um absolute Prozentzahlen, sondern um den Anteil der mit der Produktleistung zufriedenen Testpersonen. Dieses Ergebnis darf dann keinesfalls als eine valide Werbeaussage gewertet werden, betonte Heinrich, da hier das subjektive Empfinden und die Meinung eines meist relativ kleinen Probandenkollektivs mit objektiven Messungen gleichgesetzt wird. Zudem werden häufig keine Aussagen zu Studiendesign und Probandenauswahl getroffen, beides sollte jedoch unbedingt fachgerecht erfolgen.

Strukturanalyse der Hautoberfläche

Als eine nicht-invasive Messmethode stellte Heinrich die Messung der Oberflächenstruktur der Haut mittels Bildanalyse nach dem SELS(Surface Evaluation of Living Skin)-Verfahren vor. Die Haut wird dafür speziell beleuchtet, die Darstellung elektronisch bearbeitet, und schließlich wird ausgewertet, wie rauh, schuppig, fest, glatt und faltig die Epidermis ist. Mit dieser Methode kann ein Hauttyp oder verschiedene Hautzustände vor und nach einer Pflegebehandlung oder der Einfluss kosmetischer Rezepturen auf unterschiedliche Hautstrukturen wie Augenwinkel oder Oberschenkel objektiviert werden. So könnte die Auswahl einer ganz individuellen optimalen Hautpflege in Zukunft möglich werden.

ck

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