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Zitat der Woche

"Wir bauen das heutige Gesundheitswesen um, damit es auch in Zukunft sehr gute Leistungen für alle Menschen zu bezahlbaren Preisen erbringen kann. Das ist nicht einfach. Denn wir unterwerfen ein kompliziertes Geflecht aus undurchschaubaren Zuständigkeiten und aus machtvollen Interessen dem Zwang zur Veränderung.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Verabschiedung der Gesundheitsreform

Zahl des Monats

9,65

Eine Attacke gegen das Festhonorar des Apothekers reitet der ProGenerika-Verband. Er erklärte 9,65 Euro zur Zahl des Monats – es ist der Betrag, den ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 mindestens kostet, d. h., wenn der Hersteller sein Produkt für 1 Cent in den Handel bringt.

Auch wenn diese Zahl pro forma richtig ist – unterschlagen wird in der Pressemitteilung sicher nicht unabsichtlich, dass der Apotheker über das gesamte Arzneimittelsortiment nur das gleiche feste Honorar von 8,10 Euro bekommt, auch wenn das Präparat 100 oder 1000 Euro oder mehr kostet. Das passt einem Pro Generika-Verband, der für günstige Generika die Werbetrommel rühren muss, weniger in den Kram.

So erklärt der Pro Generika-Verband der Presse: "Wie aber kommt der restliche Betrag zustande? Bei jedem rezeptpflichtigen Arzneimittel erhält der Apotheker ein festes Honorar von 8,10 Euro. Fehlen noch 1,54 Euro – das ist die Mehrwertsteuer. Denn anders als in den meisten europäischen Ländern kassiert der Staat in Deutschland auch bei Arzneimitteln kräftig mit …

Das Festhonorar macht aber gleichzeitig bisher preiswerte Arzneimittel deutlich teurer. Dies gilt vor allem für Generika. Unser Beispiel nimmt einen symbolischen Herstellerabgabepreis von gerade einmal 1 Cent an. Der prozentual festgeschriebene Großhandelsaufschlag fällt dabei nicht ins Gewicht. Mit dem Apothekenaufschlag ergibt sich ein Nettopreis von 8,11 Euro. Zuzüglich Mehrwertsteuer kommen so

9,65 Euro zusammen.

In der Vergangenheit wurde gerne behauptet, Generika in Deutschland seien zu teuer. Dumm nur, dass oft der Apothekenverkaufspreis herangezogen wurde. Für den ist aber nicht der Arzneimittel-Hersteller, sondern die Arzneimittelpreisverordnung verantwortlich. Der Hersteller kann nur über den Herstellerabgabepreis bestimmen, der in unserem Beispiel bei einem Cent liegt."

Produkt der Woche

Haschisch aus der Apotheke

Die erste Cannabis-Apotheke der Welt hat in diesen Tagen im niederländischen Groningen eröffnet. Patienten mit Aids oder Multipler Sklerose können sich dort legal mit Marihuana bester Qualität versorgen.

Das Rauchen eines Joints wurde in den Niederlanden bereits vor mehr als 30 Jahren legalisiert, für den Eigenbedarf können sich die Haschischjünger ihren Stoff in Coffeeshops besorgen. Der Eigenanbau von Cannabis ist allerdings auch in den liberalen Niederlanden verboten. Für medizinische Zwecke bietet nun die "Cannabis-Apotheek" in Groningen Marihuana an. Kunden sind beispielsweise MS-Patienten, die mit dem Konsum von Marihuana ihre Schmerzen besser in den Griff bekommen können. Für ein Gramm verlangt die Apotheke sechs Euro – ein Preis, der in Anbetracht der guten Apothekenqualität wesentlich günstiger ist als in Coffeeshops. Zudem verkaufen die Coffeeshops oft verschnittenes Marihuana.

Die Gründerin der Apotheke, Fleur Woudstra, verrät jedoch nicht, so war zu lesen, wer Lieferant der Spitzenqualität des Cannabisprodukts ist. Man wolle auch erreichen, dass die Krankenversicherungen die Cannabis-Anwendung bei bestimmten Krankheiten erstatten – dann gibt es den Joint von der Krankenkasse.

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