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DAZ aktuell
GKV-WSG II
Weitreichende Neuregelungen im Arzneimittelbereich
BONN (hb). Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH) hat seine Mitgliedsfirmen am 14. Februar in Bonn über weitreichende Konsequenzen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) für den Arzneimittelbereich informiert. So werden nach Auffassung des BAH komplexe Rabattregelungen die Arzneimittelpreise gerade bei der Abgabe in der Apotheke erheblich intransparenter machen.
Nicht nur auf dem Gebiet der Nutzen-Bewertung sollen die Zügel durch die neue Kosten/Nutzen-Bewertung erheblich angezogen werden. Auch bei der Festlegung der Erstattungspreise bringt das Gesetz deutliche Verschärfungen. Allen, sowohl den Krankenkassen als auch den Leistungserbringern, so wurde bei der Veranstaltung deutlich, dürfte die Umsetzung der neuen Anforderungen einiges abverlangen (s. Tabelle).
Gerade bei den Arzneimittelpreisen wird die Sachlage vor Ort, das heißt, bei der Abgabe eines konkreten Arzneimittels in der Apotheke, durch die komplexen Rabattregelungen erheblich intransparenter. Dafür, wie diese überhaupt zeitnah an die Apotheken kommuniziert werden sollen, hat die Politik laut Bekunden von Ministerialrat Ulrich Dietz, Referatsleiter "Arzneimittel in der GKV" im BMG, jedoch noch kein Rezept. Auch Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen sieht hier ein erhebliches Konfliktpotenzial, – zumal es für nach § 130 Abs. 8 SGB V abgeschlossene Rabattverträge keine Meldeverpflichtung gibt.
Auseinzelung wird bald greifen
Die Regelung zu den Erstattungshöchstbeträgen sowie das neue "Zweitmeinungsgebot" für die ärztliche Verordnung "besonderer Arzneimittel" werden aller Voraussicht nach nicht auf Anhieb Wirkung entfalten. In der Apotheke unmittelbar zum Tragen kommen demgegenüber unter anderem die neue Auseinzelungsregelung und der auf 2,30 Euro erhöhte Krankenkassenrabatt.
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