DAZ aktuell

Anti‑Doping-Kampf

Gesetzliche Strafverschärfungen geplant

(dosb/hb). Das Bundesinnenministerium hat kürzlich einen Referentenentwurf mit Rechtsverschärfungen im Anti-Doping-Kampf vorgelegt. Bis Ende Februar besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Konkret handelt sich bei dem Entwurf um ein Artikelgesetz mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Arzneimittelgesetzes" (Stand: 22. Januar 2007). Hauptziel des Gesetzes ist es, die kriminellen Netzwerke im Handel mit Doping-Mitteln national und international wirksam zu bekämpfen. Hierzu sollen Ermittlungskompetenzen auf das Bundeskriminalamt übertragen und die Strafverfolgung für den international organisierten illegalen Handel mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken beim Bundeskriminalamt konzentriert werden. Wie in der Begründung des Entwurfs ausgeführt wird, haben die netzwerkartigen Strukturen vielfach internationale Hintergründe mit komplizierten Täter‑ und Tatzusammenhängen, die über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinausweisen. Eine Vielzahl der gefälschten und nichtverkehrsfähigen Arzneimittel sowie der entsprechenden Rohmaterialien werden im Ausland hergestellt und dann international gehandelt. Bedeutendste Handelsplattform ist das Internet.

Die geplanten Änderungen im Arzneimittelgesetz betreffen die folgenden Punkte:

Die lückenlose Erfassung des Blutdopings soll ermöglicht werden.

In der Packungsbeilage von in Frage kommenden Arzneimitteln soll folgender Warnhinweis angegeben werden: "Die Anwendung des N.N. kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen."

In den Beipackzettel soll ggf. ein Hinweis aufgenommen werden, wenn aus dem Fehlgebrauch des Medikaments zu Dopingzwecken eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.

In den Strafvorschriften sollen Strafverschärfungen für banden‑ oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten ermöglicht werden.

Mit einem neuen Paragraphen 98 a soll der "erweiterte Verfall" eingeführt werden. Wie bei den Gewinnen aus illegalen Drogengeschäften sollen auch Vermögensteile der Täter, die gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande Dopingstraftaten begangen haben, vom Staat eingezogen werden können.

Noch nicht mit aufgenommen wurde in den Referentenentwurf der wesentliche Teil des Koalitionskompromisses vom 17. Januar, mit dem sich Union und SPD auf die Einführung einer weichen Variante der Besitzstrafbarkeit geeinigt hatten. Hiernach sollte in Form eines "lex generalis" der Besitz größerer Mengen der gefährlichsten und häufigsten Dopingwirkstoffe, im wesentlichen Anabolika und Hormonpräparate, straftbewehrt werden. Nun wurde der Referentenentwurf jedoch zunächst ohne diese Formulierung auf den Weg gebracht, was Presseberichten zufolge heftige Kritik seitens des Vorsitzenden des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Peter Danckert (SPD) auslöste. Es bleibt abzuwarten, ob der Passus in der Beratungsphase im Parlament noch nachgereicht wird.

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