Arzneimittel und Therapie

Deutsches Krebsforschungszentrum

Kanzerogene in der Luft Die Verweildauer zahlreicher Komponenten des Tabakrauchs in der Raumluft ist beträchtlich. Auch mit einer Lüftung kann die Schadstoffkonzentration nur abgesenkt werden, eine hundertprozentige Eliminierung, wie sie ein Rauchverbot erzielen würde, ist technisch nicht möglich. Absenkung bedeutet aber, dass die noch immer vorhandenen Kanzerogene mit einem Krebsrisiko verbunden sind.

Öffentlich zugängliche Innenräume müssen rauchfrei sein!

Tabakrauch ist ein komplexes Giftgemisch aus über 4800 Stoffen, von denen mehr als 70 Einzelsubstanzen Krebs erzeugen und das Erbgut schädigen können. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat den wissenschaftlichen Konsens nationaler und internationaler Sachverständigengremien zusammengefasst: Es besteht Einigkeit darüber, dass Tabakrauch wegen seiner Vielzahl von Giften nicht wie andere Schadstoffe bewertet werden kann. Zugleich weist das DKFZ auf die Unzulänglichkeit von Lüftungsanlagen hin.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum stützt sich auf das toxikologische Grundwissen, dass für Kanzerogene des Tabakrauchs, die das Erbgut angreifen, keine gesundheitsbasierten Grenzwerte angegeben werden können. Hinzu kommt, dass Tabakrauchpartikel nicht mit herkömmlichem Feinstaub verwechselt werden dürfen: Im Gegensatz zu diesem enthalten sie einen gewissen Anteil an Feuchtigkeit, benetzen dadurch Oberflächen, lagern sich an Wänden, Böden und Mobiliar ab und entlassen mit der Zeit ihre zahlreichen krebserzeugenden Komponenten an die Raumluft. So verbleiben selbst bei sehr guter Entlüftung immer noch genügend Substanzen im Raum, von denen ein Krebsrisiko ausgeht, schlussfolgert das DKFZ. Innenräume, in denen Rauchen erlaubt ist, stellen eine kontinuierliche Expositionsquelle für die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe dar – selbst wenn dort aktuell nicht geraucht wird.

Neben dem Mythos der Wirksamkeit getrennter Raucher- und Nichtraucherbereiche wird immer wieder insbesondere der Einsatz lüftungstechnischer Anlagen sowie von Filtersystemen als eine Möglichkeit zur Beseitigung der gesundheitsgefährdenden Verbindungen des Tabakrauchs aus der Raumluft gefordert. Jedoch können derartige Anlagen nicht wirksam vor den gesundheitsgefährlichen Schadstoffen des Tabakrauchs schützen: Selbst die modernsten Ventilationssysteme können die gefährlichen Inhaltsstoffe des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft eliminieren, so das DKFZ. In Gastronomiebetrieben, in denen geraucht werden darf, ist die Luft stark mit lungengängigen Partikeln und mit krebserregenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Tabakrauch belastet, selbst wenn diese Betriebe über moderne Lüftungsanlagen verfügen. Auch kleinste Belastungen mit den im Tabakrauch enthaltenen toxischen Kanzerogenen können zur Entwicklung von Tumoren führen. Ein "technischer Nichtraucherschutz", wie er von der Tabakindustrie und einigen Herstellern von Lüftungsanlagen für öffentliche Räume angeboten wird, sei wissenschaftlich nicht vertretbar. Das Deutsche Krebsforschungszentrum appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, nur absolut rauchfreie öffentlich zugängliche Innenräume, darunter selbstverständlich auch die der Gastronomie, zuzulassen.

Quelle

"Grenzwerte für Tabakrauch wissenschaftlich unhaltbar". Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, vom 21. Februar 2007.

ck
Die Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums "Unzureichender Gesundheitsschutz vor Tabakrauch beim Einsatz von lüftungstechnischen Anlagen" ist im Internet abrufbar unter: www.tabakkontrolle.de

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