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Nichtraucherschutz
Bund und Länder für weitgehendes Rauchverbot
HANNOVER/BERLIN (ks). Bund und Länder haben sich beim "Nichtraucher-Gipfel" in Hannover auf einen umfassenden, einheitlichen Nichtraucherschutz in Deutschland verständigt. Die Ministerkonferenz zum Nichtraucherschutz beschloss am 23. Februar einstimmig, dass nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern auch in Diskotheken und Gaststätten das Rauchen grundsätzlich verboten werden soll. Allerdings sollen Wirte die Möglichkeit bekommen, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten.
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe besteht Konsens, dass der Nichtraucherschutz in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Verwaltung sowie in Kinos, Theatern, Museen und Diskotheken sichergestellt sein muss. Zudem besteht Einigkeit unter den Ländern, dass in Gaststätten und Diskotheken ein vollständiges Rauchverbot in geschlossenen Räumen zu verwirklichen ist – unabhängig von ihrer Größe und Betriebsart. Um dies zu gewährleisten soll der Bund tätig werden und die Arbeitsstättenverordnung entsprechend anpassen. Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten sollen nur für komplett abgetrennte und ausdrücklich deklarierte Nebenräumen möglich sein. Bund und Länder verständigten sich überdies darauf, Verstöße gegen das Rauchverbot als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen meldeten jedoch an, noch prüfen zu wollen, ob einzelne gastronomische Betriebe die Möglichkeit erhalten sollen, sich zu Rauchergaststätten zu erklären. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen im März den Ministerpräsidenten der Länder vorgelegt. Deren Zustimmung gilt bereits als weitgehend sicher. Das geplante Bundesgesetz zum Rauchverbot in Einrichtungen und Dienststellen des Bundes, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln, soll schon in Kürze im Bundeskabinett beschlossen werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) wollten am 28. Februar – nach DAZ-Redaktionsschluss – den Entwurf eines Bundesgesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vorstellen. Hierin wird das Rauchverbot in Einrichtungen und Dienststellen des Bundes, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt. Bis zum Herbst sollen die Gesetzgebungsverfahren in Bund und Ländern abgeschlossen werden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), wertete die Einigung der Bundesländer als "großartigen Erfolg". Eine am 26. Februar veröffentlichte Studie stützt Bätzings Forderung nach einem schnellen Tätigwerden gerade im Bereich der Gaststätten: Danach bieten bislang weniger als elf Prozent der Speisegaststätten ein nach Sitzplätzen ausreichendes, deutlich gekennzeichnetes Platzangebot für Nichtraucher. In zwei Dritteln aller Betriebe können Gäste nach wie vor uneingeschränkt zur Zigarette greifen. Und das, obwohl sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Ziel gesetzt hatte, bis zum 1. März 2007 in 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher auszuweisen. Einzig die sogenannte Systemgastronomie, also Filialbetriebe von Restaurant- und Fast-Food-Ketten oder Kaufhaus-Gaststätten, biete in mehr als 90 Prozent der Fälle Nichtraucherbereiche an. Für Bätzing ist offensichtlich: "Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert". Der Nichtraucherschutz sei ohne gesetzliche Regelung nicht zu erreichen. Die Drogenbeauftragte appellierte erneut an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in Gaststätten in allen Ländern "lückenlos und ohne Sonderregelungen" einzuführen.
FDP: Hausgemachtes Chaos
Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, teilt die Auffassung Bätzings: "Nach dem gescheiterten Experiment der Selbstverpflichtung sind jetzt klare und eindeutige Regeln in allen Bundesländern erforderlich". Die zwischen den Gesundheitsministern der Länder gefundene Einigung hält Eichhorn für einen guten Kompromiss, der die Gesundheit der Menschen schütze und zugleich Rauchern Rückzugsräume biete. Der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr warnte davor, falsche Schlüsse aus der Studie zu ziehen. Er äußerte Verständnis, dass die Vorgaben der Zielvereinbarung in der Gastronomie nicht erfüllt wurden. "Kein Gastwirt investiert in Belüftungsanlagen oder Umbauten, wenn unkalkulierbare gesetzliche Eingriffe drohen", so Parr. Die jetzigen Probleme seien durch das Chaos beim Nichtraucherschutz hausgemacht. Nötig seien praktikable Lösungen. "Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen setzen mit der Wahlfreiheit richtige Akzente", so der Liberale. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Martina Bunge (Linke) forderte die Bundesregierung auf, sich dem Nichtraucherschutz in Gaststätten schnellstmöglich selbst anzunehmen, um Ausnahmeregelungen in einigen Bundesländern zu vermeiden. Eine entsprechende Änderung der Arbeitsstättenverordnung liege in der Kompetenz des Bundes.
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