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Doppelte Rente für Contergan-Geschädigte
Die deutschen Contergan-Opfer erhalten noch heute ihre Rente aus einer Stiftung, die 1972 eingerichtet und von Grünenthal sowie dem Bund mit jeweils 100 Millionen D-Mark ausgestattet wurde. Bereits nach wenigen Jahren waren die Gelder verbraucht, es folgten weitere Millionenzuschüsse des Bundes, während der Hersteller sich nicht veranlasst sah, die Stiftungsmittel aufzustocken. 1997 war das Geld der Stiftung abermals verbraucht. Seitdem fließen sämtliche von der Stiftung ausgezahlten Leistungen direkt aus dem Bundeshaushalt – 15 Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr. Bereits im Januar hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Renten zum 1. Juli 2008 um 5 Prozent zu erhöhen. Nun sprechen sich die Fraktionsspitzen für eine Verdoppelung aus – das bedeutet also einen zusätzlichen jährlichen Finanzaufwand von 15 Millionen Euro. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Schweregrad der Schädigung. Derzeit liegt sie zwischen 121 und 545 Euro monatlich, wobei der überwiegende Anteil der Geschädigten den Höchstsatz für sich beanspruchen kann.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal erklärte, es unterstütze die politische Initiative, "weil die Geschädigten als Erwachsene mehr Hilfe und medizinische Versorgung brauchen, als mit den derzeitigen Renten darstellbar ist". Derzeit würden im Unternehmen Konzepte beraten, mit welchen freiwilligen Beiträgen den Geschädigten zusätzlich geholfen werden könne. Dazu stünden sie im vertrauensvollen Dialog mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung wie auch mit dem Bundesverband Contergan-Geschädigter e.V.
Nachdem 1957 das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid eingeführt wurde, kamen weltweit rund 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Knapp 2700 Geschädigte leben noch heute in Deutschland..
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