Berlin (ks). Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. März bleibt es der Versandapotheke Sanicare auch weiterhin versagt, gesetzlichen Krankenkassen Gutscheine zur Verfügung zu stellen, mit denen deren Versicherte rezeptpflichtige Arzneimittel zuzahlungsfrei bei Sanicare erwerben können. Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte Sanicare vergangenen November per Bescheid untersagt, derartige Gutscheine anzubieten und die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Den hiergegen gerichteten Eilantrag von Sanicare wies das Gericht nun zurück. In seinem Beschluss führt es aus, dass die Apotheke durch den Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung gegen die gesetzliche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstoße. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, Sanicare hat bereits Beschwerde eingelegt. (Lesen Sie hierzu mehr in der nächsten Ausgabe der DAZ.)
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