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(bü). Hat ein nichtehelich zusammen lebendes Paar gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben und geht die Partnerschaft zu Ende (hier mit der Folge, dass der Mann auszieht), so haften zunächst beide dem Vermieter gegenüber für die Zahlung der Miete. Verlangt nun der ausgezogene vom verbliebenen Partner, dass der Mietvertrag gekündigt wird, so muss dieser dem folgen, weil der Ex-Partner sonst für die Mietzahlungen unverändert haftet. Gelingt die Zustimmung erst nach einem aufwendigen Gerichtsverfahren, so hat der unterlegene Partner die gesamten Kosten zu tragen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf,
10 W 29/07)
AZ 2008,
Nr. 20, S. 7, 12.05.2008
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