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BVA legt Krankheitenliste vor
Mit der Festlegung der berücksichtigungsfähigen Krankheiten habe das BVA einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einführung des morbiditätsorientierten RSA getan, erklärte der neue BVA-Präsident Josef Hecken. Der Zeitplan könne damit eingehalten werden. Mit dem Start des Gesundheitsfonds sollen die von den ausgewählten Krankheiten ausgehenden, unterschiedlichen Kostenbelastungen der Krankenkassen ermittelt werden, um die Mittel des Gesundheitsfonds genauer und bedarfsbezogener zuweisen zu können. Bisher werden lediglich Ausgabenunterschiede ausgeglichen, die sich aus Alter, Geschlecht und Lohn ergeben. Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Kasse letztlich ausfallen, könne jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des Berechnungsverfahrens ermittelt werden, so das BVA. Diese Festlegung soll bis zum 1. Juli erfolgen.
Der Wissenschaftliche Beirat des BVA, der die Vorarbeit für die Krankheitenliste geleistet hat, war im März geschlossen zurückgetreten. Gegner des Gesundheitsfonds sahen sich hierdurch in ihrer Kritik bestätigt. Das BVA ließ sich durch den Rücktritt jedoch nicht von seiner Weiterarbeit am Morbi-RSA abhalten..
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