BVA legt Krankheitenliste vor

Bonn (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Krankheiten festgelegt, die ab dem 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt werden. Wie die Behörde am 13. Mai mitteilte, wurde die Liste auf der Grundlage des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats beim BVA sowie einer Vielzahl von Stellungnahmen aus der Anhörung der Krankenkassenverbände erstellt.

Behörde kommt dem Morbi-RSA einen Schritt näher

Mit der Festlegung der berücksichtigungsfähigen Krankheiten habe das BVA einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einführung des morbiditätsorientierten RSA getan, erklärte der neue BVA-Präsident Josef Hecken. Der Zeitplan könne damit eingehalten werden. Mit dem Start des Gesundheitsfonds sollen die von den ausgewählten Krankheiten ausgehenden, unterschiedlichen Kostenbelastungen der Krankenkassen ermittelt werden, um die Mittel des Gesundheitsfonds genauer und bedarfsbezogener zuweisen zu können. Bisher werden lediglich Ausgabenunterschiede ausgeglichen, die sich aus Alter, Geschlecht und Lohn ergeben. Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Kasse letztlich ausfallen, könne jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des Berechnungsverfahrens ermittelt werden, so das BVA. Diese Festlegung soll bis zum 1. Juli erfolgen.

Der Wissenschaftliche Beirat des BVA, der die Vorarbeit für die Krankheitenliste geleistet hat, war im März geschlossen zurückgetreten. Gegner des Gesundheitsfonds sahen sich hierdurch in ihrer Kritik bestätigt. Das BVA ließ sich durch den Rücktritt jedoch nicht von seiner Weiterarbeit am Morbi-RSA abhalten..

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