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- AZ 21/2008
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Pro Generika fühlt sich missverstanden
In seiner an das Bundeswirtschaftsministerium gerichteten Stellungnahme hatte sich Pro Generika gegen die von den Grossisten vorgeschlagene Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ausgesprochen. Deren Bundesverband Phagro macht sich derzeit dafür stark, den jetzigen degressiv-prozentualen Großhandelszuschlag durch eine Kombination aus einem Festzuschlag von 0,93 Euro und einem Höchstzuschlag von 3 Prozent auf den einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zu ersetzen. Aus Sicht von Pro Generika würde dies erneut zu einer administrativen Preiserhöhung von Generika führen – schon die Fixzuschläge der Apotheker auf Generika mit einem Herstellerabgabepreis von wenigen Cent sind dem Verband ein Dorn im Auge.
Zur weiteren Begründung seiner ablehnenden Haltung verwies Pro Generika auch auf das vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängige Verfahren zum Fremdbesitz: Sollte dieses Verbot fallen, wäre nach seiner Einschätzung auch das Mehrbesitzverbot politisch nicht mehr haltbar. Um etwaige Effizienzgewinne, die aus der Bildung von Ketten resultieren könnten, zumindest partiell den Kostenträgern und Patienten zugute kommen zu lassen, müsste die Preisbindung der Zweiten Hand aufgehoben werden, so Pro Generika. Die Arzneimittelpreisverordnung entfiele in diesem Fall einschließlich ihrer Regelungen über die Großhandelsspanne komplett. Daher, so der Verband, sollte man bis zum Urteilsspruch keine Modifikationen an der Großhandelsvergütung unternehmen.
Unwägbarkeiten des EuGH-Urteils
Nun hat Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt in einem Schreiben an den erzürnten Großhändler klargestellt, dass der Verband "ohne Wenn und Aber sowohl zum Fremd- und Mehrbesitzverbot als auch zur Preisbindung der Zweiten Hand als auch zum im Heilmittelwerbegesetz verankerten Rabattverbot steht". Er wolle ebenso wie seine Mitgliedsfirmen den Status quo im Arzneimittelvertrieb "ungeschmälert und uneingeschränkt erhalten". Pro Generika würde es daher sehr begrüßen, wenn der EuGH das Fremdbesitzverbot bestätigte. Angesichts der Unwägbarkeiten, die mit dem EuGH-Urteil verbunden seien, halte er jedoch an seinem Appell an das Ministerium fest, im Vorfeld der Entscheidung von strukturellen Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung Abstand zu nehmen..
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