(bü). Ärzte (hier ein Krankenhausarzt) sind verpflichtet, ihren Patienten, die sich an einen anderen Arzt gewandt haben, weil sie sich falsch behandelt gefühlt haben, die Röntgenbilder leihweise zur Verfügung zu stellen. Sie können nicht verlangen, lediglich gegen Erstattung der Kosten Kopien anzufertigen, weil die Originale ihr Eigentum seien. Das Landgericht Kiel verurteilte den Doktor, die Bilder kostenlos herauszurücken. Genau so hatten bereits das Landgericht Flensburg und das Landgericht Dortmund entschieden.
(Landgericht Kiel: Az. 8 O 59/06, Landgericht Flensburg: Az.: 1 S 16/07, Landgericht Dortmund: Az. 17 T 31/00)
AZ 2008,
Nr. 21, S. 6, 19.05.2008
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