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- AZ 23/2008
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Millionenstrafe für Bayer
Das Bundeskartellamt hatte im Oktober vergangenen Jahres Geschäftsräume der Bayer Vital GmbH durchsucht, nachdem es den Verdacht geschöpft hatte, das Unternehmen treffe mit Apothekern unzulässige Preisabsprachen. Denn obwohl Apotheken die Preise für rezeptfreie Arzneimittel seit 2004 frei festsetzen können, hatte Bayer Vital hatte mit zahlreichen Apotheken sogenannte Zielvereinbarungen abgeschlossen. In diesen wurde den Apotheken unter anderem ein zusätzlicher Rabatt für die "Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte" versprochen.
Um diesen "Partnerschaftsbonus" zu erhalten, mussten sich die Apotheker im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten; zeitlich begrenzte Preisaktionen wurden geduldet, nicht jedoch Dauerniedrigpreise.
Bei der Festsetzung des Bußgeldes sei zugunsten des Unternehmens berücksichtigt worden, dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet habe, so die Behörde. Auch dass Bayer Vital das unzulässige Verhalten freiwillig aufgegeben hatte, habe sich bußgeldmindernd ausgewirkt.
Bayer akzeptiert
Bayer Vital erklärte, die rechtliche Position des Bundeskartellamts nach wie vor nicht zu teilen. Dennoch akzeptiere das Unternehmen die Geldbuße, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung und damit verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der Bayer Vital GmbH zu vermeiden..
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